Coronavirus update Langenfeld
Regelungen bis Ende November

Coronaschutzverordnung: Bis Ende November gibt es einige neue Gesetze und Regelungen zu beachten. | Foto: Stefan Pollmanns
  • Coronaschutzverordnung: Bis Ende November gibt es einige neue Gesetze und Regelungen zu beachten.
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Bis in den späten Freitagnachmittag beriet sich das Krisenteam der Stadtverwaltung Langenfeld zu den Auswirkungen der erlassenen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit Montag, 2. November, bis zum 30. November gilt.

Hier eine Übersicht der Regelungen: 

Mindestabstand

- In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Ausnahme sind maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten.

Privaträume

- Es gibt dabei selbstverständlich auch aus Bund, Land und Stadt die dringende Empfehlung, diese Regelungen auch in den Privaträumen anzuwenden.

Schließungen und Verbote

- Das öffentliche Leben ist, wie bereits am vergangenen Mittwoch durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer angekündigt, in einigen Bereichen eingeschränkt. Dazu gehören unter anderem die Schließung der Gastronomie sowie das Verbot von Amateur- und Freizeitsport und der damit verbundenen Schließung von Sport- und Freizeitstätten und nicht zuletzt kulturelle Angebote.

Schulen und Kindertageseinrichtungen

- Der Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird wie gewohnt fortgeführt und auch der Einzelhandel wird ebenfalls in gewohnter Weise aufrecht erhalten – mit den gewohnten oder verstärkten Hygiene- und Abstandsregelungen.

Gastronomiebetriebe

- In Langenfeld müssen die Gastronomiebetriebe schließen
und dürfen lediglich Außer-Haus-Verkauf betreiben. Dabei gilt ein Verzehrverbot im Abstand von 50 Metern vom Betrieb. Demnach dürfen nur noch verpackte Speisen verkauft werden. 

Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

- Es gibt Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel. Dabei darf nun nur noch ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche das Geschäft betreten.

Sportangebote

- Der Sport in Teams, Vereinen und demnach auch in Wettbewerben ist verboten. Lediglich Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes bleibt erlaubt.

Schwimmbad

- Auch das Schwimmbad ist geschlossen. Ausnahmen sind der Schulsport und das Schulschwimmen.

Sportplätze

Die Stadt Langenfeld hat auch die Sportplätze in Langenfeld geschlossen. Dazu gehören die Sportflächen im Freizeitpark Langfort, die Skateranlage neben dem Freizeitpark und die Bolzplätze.

Laufbahn im Jahnstadion wird
testweise freigegeben

Eine Ausnahme soll es nach intensiver Beratung am Montag im städtischen Corona-Stab bei der Nutzung der Laufbahn des Jahnstadions geben, die ursprünglich ebenfalls als Sportstätte gesperrt wurde, nun aber testweise für den individuellen Laufsport geöffnet werden soll. Die Sportplätze im Jahnstadion bleiben weiterhin für die Öffentlichkeit (außer Schulsport) gesperrt. „Wir denken hier vor allem an die Freizeitsportler, die tagsüber und auch nach Sonnenuntergang die Gelegenheit erhalten sollen, sich zu bewegen. Montags und mittwochs schalten wir wie geplant zwischen 17 und 20 Uhr die Flutlichtanlage im Jahnstadion ein“, erklärt Bürgermeister Frank Schneider und weist gleichzeitig darauf hin, dass diese Ausnahme sofort aufgehoben werden muss, wenn sich zeigen sollte, dass die Läuferinnen und Läufer den Abstand nicht einhalten oder die Sportplätze entgegen der Sperrung genutzt werden.  „Wir bauen hier wie bei allen Maßnahmen auf die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen“, so die Einschätzung und der gleichzeitige Appell des Bürgermeisters an alle, die dieses Angebot mit dem notwendigen Augenmaß wahrnehmen mögen.

Spazierflächen

- Die Spazierflächen und der Spielplatzbereich im Freizeitpark bleibt ebenso geöffnet, wie alle Spielplätze in Langenfeld, auf denen allerdings Abstand und Maskenpflicht für die Eltern und Maskenpflicht für die Kinder ab der Einschulung gelten.

Jugendeinrichtungen

- Jugendeinrichtungen wie das Kinderhaus oder das Jugendzentrum dürfen öffnen, müssen sich aber ebenfalls an klare Hygiene- und Abstandsregelungen und Zugangsbeschränkungen mit Gruppenbildungen innerhalb der Einrichtungen halten.

Kultur

- In der Kultur ruht der Betrieb im November an vielen Stellen. Das Stadtmuseum setzt den Kursbetrieb aus, genauso die Volkshochschule mit Ausnahme des Bereiches der Integrationskurse. Auch die Musikschule wird vom Präsenzunterricht auf den bereits im Lockdown des Frühjahrs eingeführten Online-Unterricht umsatteln.

Stadtbibliothek

- Die Stadtbibliothek öffnet mit reduzierten Zeiten weiterhin die Pforten, ist aber ab Montag an noch strengere Auflagen in Sachen Hygiene, Abstand und Rückverfolgung von Kundinnen und Kunden gebunden.

Stadtarchiv

- Das Stadtarchiv im Freiherr-vom-Stein-Haus ist ebenfalls unter den aktuell geltenden Auflagen geöffnet.

Gottesdiensten der Kirchen und Religionsgemeinschaften

- Ausnahmen von den Einschränkungen gelten auch bei den weiterhin unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglichen Gottesdiensten der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Bestattungen und Trauungen

- Auch Bestattungen und Trauungen sind mit Auflagen weiterhin möglich. Bei Bestattungen muss im engsten Familienkreis von 10 Personen kein Abstand eingehalten werden. Alle anderen Trauernden müssen mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Ab 25 Personen im Freien gilt Maskenpflicht für alle Teilnehmer der Trauerfeier. In geschlossenen Räumen wie Kapellen gilt Maskenpflicht.  Bei Trauungen werden zehn Personen in den Räumen ohne Abstand und mit Maskenpflicht sowie der Rückverfolgbarkeit der Kontakte zugelassen.

Politische Ausschüsse

- Auch politische Ausschüsse sind im November zulässig, da sie der Daseinsvorsorge dienen. Nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Langenfeld wird sich Bürgermeister Frank Schneider mit den Fraktionen und den Ausschussvorsitzenden dahingehend beraten, welche Beschlüsse im November dringend notwendig sind, um auch die Ausschüsse und deren Dauer auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Gremiensitzungen von Vereinen, Verbänden und Gesellschaften

- Erlaubt sind weiterhin notwendige Gremiensitzungen von Vereinen, Verbänden und Gesellschaften mit bis zu 20 Personen, wenn Video-oder Telefonkonferenzen nicht umsetzbar sind. Darüber hinaus bedarf es der vorherigen Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. 

Diskos, Clubs und Freizeiteinrichtungen

- Alle weiteren Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten. Diskos, Clubs und Freizeiteinrichtungen wie Indoorspielplätze, aber auch Spielhallen und Sportwettannahmestellen müssen wieder schließen.

FAQ

Die Stadt Langenfeld hat die FAQs im Internet unter www.langenfeld.de („Aktuelle Meldungen“ – „Aktuelles zu COVID-19“) aktualisiert. Die neue Coronaschutzverodnung des Landes ist dort unter dem Reiter „Aktuelle Verordnungen und wichtige Hygienedokumente“ hinterlegt. 
Direkter Link:https://www.langenfeld.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=138&id=413284
Direkter Link:https://www.langenfeld.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=138&id=413284

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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