Stadt Langenfeld informiert
Schließung der Annahmehöfe ist kein Freibrief für wilde Müllkippen!

Durch die Schließung der Wertstoff- und Grünschnitt-Annahmehöfe an der Hansastraße und an der Industriestraße wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass etwaige wilde Entsorgungen ebenfalls mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Auch solche wilden Müllkippen werden in die aktuell durchgeführten Kontrollen eingebunden.

Bis 100.000,00 für schwere Vergehen

Der Referatsleiter Steuern und Abgaben, Andreas Scholz, erklärt dazu: „Die Ablagerung von Abfällen in der Natur ist widerrechtlich und wird in Langenfeld konsequent mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich insbesondere an der Schwere des Vergehens, wenn z.B. Sondermüllabfälle illegal beseitigt und/oder naturschutzrelevante Belange geschädigt werden. Es kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld bis zu 100.000,00 € verhängt werden“.

Auch bei Grünabfallentsorgung droht Strafe

Einen wichtigen Hinweis gibt Scholz darüber hinaus: „Auch die Ablagerung von Grünabfällen in Wäldern wie z.B. Rasen- oder Strauchschnitt ist strengstens untersagt und führt zu einem Bußgeld von 30 bis 200 Euro.“

Weitere Infos gibt es unter der E-Mailadresse abfallberatung@langenfeld.de

Bitte um Verständnis der Situation

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Annahme derzeit nicht stattfinden kann, da der Infektionsschutz aktuell absolute Priorität genießen muss.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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