FORENSIK-Bau — aktuelle Info — Gegenpositionen

Planungsvorhaben Bau FORENSIK in Lünen

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Der positive Vorbescheid der Bezirksregierung liegt vor.

Bereits im letzten Jahr wurde das Anhörungsschreiben der Bezirksregierung knapp vor den Sommerferien der Stadt Lünen zugeleitet.
Eine Sondersitzung des Rates wurde anberaumt.
Das nun wieder ein Bescheid aus Arnsberg zur Ferienzeit der Stadt zugestellt wird, lässt fast Methodik vermuten.

Nun darf man gespannt sein, wie unsere Stadt, vertreten durch Verwaltung und Politik, darauf reagiert.

Seit einem Jahr ist bekannt, dass dieser Bescheid kommen wird.
Die Stadt räumt früheren Angaben zufolge dem Klageweg gegen einen Forensikbau nur geringe Erfolgschancen ein.

Wie hat man sich in dem vergangenen Jahr auf diesen Bescheid vorbereitet?
Wurden alle Optionen hinsichtlich möglicher Einspruchsgründe nachgegangen und jeder Einzelgrund mit einer Chancenbewertung dokumentiert?

Immerhin muss festgehalten werden, dass entgegen früherer (erfolgloser) Klagen zu ausgesuchten Standorten, es sich in Lünen erstmals um die Bebauung einer Zechenbrache handelt.
Hier könnten Überlegungen zur rechtlichen Bewertung des Einbezugs von Förderschächten oder anderen spezifischen "Zechenbelangen" eine Rolle spielen.

Zudem stellt sich die Frage, wie die Angrenzer in das Verfahren seitens der Stadt angehört und gegebenenfalls einbezogen wurden.

Im Süden grenzt an das vorgesehene Forensik-Areal das Gewerbeunternehmen Baustoffe Heinrich Spee e.K..

Nach letzten Informationen ist die städtische Tochter SAL (Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen) ebenfalls Eigentümerin einer 1.100 m² Fläche zwischen Baustoffe Spee und dem Planungsareal.
Diese Fläche ist in den bisherigen "Grobplanungen" nicht ersichtlich oder erwähnt.

Üblicherweise steht beiden Eigentümern die Geltendmachung der Einhaltung der Würdigung nachbarlicher Interessen nach § 31, Abs. 2, BauGB, zu.
Hinsichtlich des Eigentümers Heinrich Spee wurde bereits die Rechtsmeinung bekannt, dass das Gebot der Rücksichtnahme verletzt wird, also eine von dem Landesministerium gewünschte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich erscheint.

Der Eigentümer Spee hat schon mehrfach bekundet, dass er alle Möglichkeiten zur Einrede nutzen wird.
Die Baustoffhandlung ist im Besitz einer Genehmigung zur Aufstellung und Betrieb einer Steinsiebanlage, die angabegemäß 7 Tage der Woche genutzt werden kann.
Angebote der Landesregierung auf Verzicht der Anlage oder gar Verlagerung des Standortes hat Heinrich Spee nicht akzeptiert.

Der Standpunkt der SAL, der in früheren Zeiten die Grundstücksfläche zum Bau eines Regenrückhaltebeckens erworben hat, ist bislang nicht öffentlich bekannt.

Falls noch nicht erfolgt, wird es nun dringend erforderlich, dass Verwaltung und Politik die Position und Gewichtigkeit von SAL in diesem Planungsvorhaben prüft und bewertet!

Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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