Satzungen und Geschäftsordnungen der Stadtwerke-Gesellschaften verstoßen in wichtigen Teilbereichen gegen die Gemeindeordnung

Nach Einschätzung der GFL-Ratsfraktion verstoßen die zuletzt vom Rat verabschiedeten Sat-zungen sowie die vom Aufsichtsrat festgelegten Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat verschiedener Beteiligungsgesellschaften der Stadtwerke Lünen GmbH gegen die Gemeinde-ordnung und andere Rechtsgrundlagen. Nach eingehender rechtlicher Prüfung mit entspre-chenden Fachanwälten sei man zu dieser einstimmigen Fraktionspositionierung gekommen, erklärte Johannes Hofnagel in seiner Funktion als GFL-Fraktionsvorsitzender.

Die GFL sieht die Legitimationskette vom Bürger über den Rat zu den Präsidiumsmitgliedern unterbrochen. Wesentliche Entscheidungskompetenzen werden vom Aufsichtsrat auf das klei-nere Präsidium des Aufsichtsrates übertragen. Dadurch werden gezielt einzelne Aufsichts-ratsmitglieder von Entscheidungen und möglichen Steuerungs- und Kontrollfunktionen ausge-schlossen. Dazu gehören insbesondere alle Angelegenheiten, die mit dem Geschäftsführer und Prokuristen zu tun haben. Hinzu kommt, dass die Präsidiumsmitglieder gegenüber dem Rat der Stadt auch nicht weisungsgebunden sind.

Darüber hinaus können vom Rat bestellte Aufsichtsratsmitglieder, die nicht Mitglied des Präsi-diums sind, ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nicht vollumfänglich nachkommen. Ihnen werden wichtige Informationen bewußt nicht zugänglich gemacht. Anstellungsverträge der Ge-schäftsführer und Prokuristen können – trotz mehrmaliger diesbezüglicher Anfragen - nicht eingesehen werden. Die Verträge können nicht auf Bezahlung, Laufzeit und Sondervereinba-rungen, wie Bonuszahlungen geprüft und in Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf bewertet werden. Gerade diese Angelegenheiten gehören grundsätzlich zu den originären und vertrau-ensvollen Aufgaben eines Aufsichtsrates.

Ein weiterer Verstoß liegt bei der Satzung der Beteiligungsgesellschaft SL Grundbesitz GmbH & Co. KG vor. Die Beiratsmitglieder dieser Gesellschaft werden nicht vom Rat der Stadt Lünen gewählt, sondern vom Aufsichtsrat der Stadthafen Lünen GmbH. Die Opposition des Rates wird so vermutlich bewußt aus diesen Aufsichtsgremien heraus gehalten. Bei der Wahl durch den Rat wäre die Opposition hingegen grundsätzlich im Aufsichtsrat vertreten gewesen. Die Mitglieder der Aufsichtsgremien der Beteiligungsgesellschaften wie bspw. die Stadtwerke Lünen GmbH, Stadthafen Lünen GmbH, Bädergesellschaft Lünen GmbH werden vom Rat der Stadt Lünen gewählt – warum erfolgt dies nicht bei der SL Grundbesitz? Aus GFL-Sicht ist dies ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung.

Entgegen der Bestimmungen des § 7 nehmen an den Sitzungen des Präsidiums des Aufsichts-rates der Stadtwerke Lünen GmbH kontinuierlich Personen teil, die weder über die Satzung noch die Geschäftsordnung dazu legitimiert sind. Es handelt sich um zwei Aufsichtsratsmitglieder der Stadthafen Lünen GmbH, die seit Einberufung des Präsidiums an den Beratungen und Beschlüssen des Präsidiums mitwirken. Dadurch haben diese mehr Beratungs- und Mitwir-kungsmöglichkeiten als die ordentlich vom Rat berufenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Lünen GmbH, die nicht im Präsidium vertreten sind. Dies ist ein weiterer klarer Verstoß gegen die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Johannes Hofnagel und Hans-Peter Bludau, die neben ihrer Ratstätigkeit für die GFL auch in Aufsichtsgremien des Stadtwerke Verbundes aktiv sind, bemängeln die unhaltbare Praxis schon seit längerem und merkten dies leider vergeblich in den Aufsichtsgremien und im Rat an. Auch der Bürgermeister verschließt sich bisher den dargelegten und berechtigten Argumenten. Zur nächsten öffentlichen Ratssitzung am 26. April hat die GFL-Fraktion Anträge und Anfragen zu diesen und weiteren klärungsbedürftigen Sachverhalten bzgl. der Stadtwerke Lünen GmbH und ihren Tochtergesellschaften gestellt.

Autor:

Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen

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