Bundespolizei nimmt Verurteilten mit Drogen am Hauptbahnhof fest

Foto: Bundespolizei Sankt Augustin

Bundespolizisten kontrollierten am  Abend des  (31. Januar) einen Mann im Recklinghäuser Hauptbahnhof. Dieser wurde bereits mehrfach von verschiedenen Staatsanwaltschaften gesucht und führte Drogen mit sich.

Gegen 22 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Recklinghausen. Dabei wurden sie auf einen 32-Jährigen aufmerksam, der bei dem Erblicken der Beamten äußerst nervös wirkte und versuchte sich schnellen Schrittes zu entfernen. Während einer Kontrolle wies sich der deutsche Staatsbürger mit einem auf ihn zugestellten Bundeswehrführerschein aus.

Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihn zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Essen verurteilte den Mann aus Haltern am See rechtskräftig, wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Zudem ermittelten die Einsatzkräfte, dass die Staatsanwaltschaften Essen und Detmold auch nach dem Aufenthalt des Deutschen, wegen einer Straftat nach dem Wehrstrafgesetz und des Erschleichens von Leistungen, fahnden ließen.

Die Beamten nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn zur Dienststelle. Bei einer Durchsuchung in den Wachräumen fanden die Polizeibeamten drei Verschlusstütchen bei dem Gesuchten auf, in denen sich jeweils eine geringe Menge PEP, MDMA und Cannabis befanden. Angaben zu dem Erwerb wollte er nicht tätigen und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Als dem Tatverdächtigen der Haftbefehl eröffnet wurde, war dieser bereit, die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) zu begleichen.

Die Bundespolizisten stellten die Drogen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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