Drei Bauhelfer ohne gültigen Aufenthaltstitel

Baustellenkontrolle durch den Zoll (Symbolbild)

Am 04. April 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Bauvorhaben in Recklinghausen-Süd.

Unter den angetroffenen Arbeitern befanden sich zwei Staatsangehörige aus Albanien und ein Staatsangehöriger aus Mazedonien, die als Bauhelfer beschäftigt wurden.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische und mazedonische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Die drei Männer im Alter von 24, 32 und 38 Jahren konnten sich nur mit ihren Reisepässen ausweisen. Über gültige Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verfügten sie nicht. Gegen sie wurden daher Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Bei den beiden Albanern fanden die Zollbeamten außerdem vermutlich gefälschte italienische ID Cards und vermutlich gefälschte griechische Aufenthaltstitel.

Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber der Männer erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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