Goldschmuggel: Flugreisende mit Goldschmuck ertappt

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Am 10.12.2022 fanden die Zollbeamten des Hauptzollamts am Flughafen Dortmund bei einer aus der Türkei einreisenden Frau Goldschmuck im Gepäck und am Körper. Gegen 18.50 Uhr passierte die 50-jährige türkische Staatsangehörige ohne weitere Anmeldung von Waren den "grünen Ausgang" des Dortmunder Flughafens. Vor dem Verlassen des Ankunftsbereichs wurde sie jedoch durch die Zollbeamten zur Kontrolle gebeten.
Beim Röntgen des Gepäcks entdeckten die Zöllner eine Goldkette im Koffer und auch an einem Finger der Frau sahen sie einen Goldring. Die Zöllner baten sie daraufhin, jeglichen Goldschmuck, den sie mit sich führte, vorzuzeigen.

"Den Kontrollbeamten war nicht entgangen, dass sie auch an den Handgelenken Goldschmuck trug" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Zunächst schob die Dame mehrmals die Ärmel ihrer Jacke zusammen mit den Armreifen nach oben, um ihre Handgelenke zu zeigen" so Münch weiter.

Nach mehrmaliger Aufforderung legte sie dann schließlich die Armreifen ab und sagte, sie seien ein Geschenk für ihre Tochter.

Insgesamt fanden die Zöllner einen Goldring, eine Goldkette und zehn Goldarmreifen bei der Frau. Der Goldring und die Goldkette wurden ihr als Reisefreimenge überlassen. Wegen der zehn Goldarmreifen mit einem Warenwert von über 10.000 Euro wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die geschmuggelten Armreifen wurden sichergestellt. Die Einfuhrabgaben betragen insgesamt über 2.200 Euro. Die Strafe, die die Reisende nun für die versuchte Steuerhinterziehung erwartet, wird von der zuständigen Straf- und Bußgeldstelle festgesetzt und hängt von ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Zusatzinformation:

Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem Sie Ihr Gepäck geholt haben, können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.

Welcher Ausgang der richtige ist, hängt von Ihren mitgebrachten Waren ab. Durch Hinweistafeln werden Sie über die zollrechtlichen Bestimmungen informiert.

Den grünen Ausgang "anmeldefreie Waren" dürfen Sie nur benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die einfuhrabgabenfrei sind, keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und für die keine Formalitäten erforderlich sind.

Bei Flug- und Seereisen beträgt die Wertgrenze für anmeldefreie Waren 430 Euro. Für bestimmte Waren wie z.B. Tabakwaren und Alkohol gibt es außerdem Reisefreimengen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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