Lkw-Fahrer lebensgefährlich verletzt bei Unfall auf der A 1

Ein Lkw-Fahrer ist bei einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Lkw auf der A 1 (Höhe Rastplatz Funkenhausen) am Dienstag (17.5.) lebensgefährlich verletzt worden. Polizeibeamte nahmen auch zahlreiche dreiste "Gaffer" ins Visier - mindestens 34 Ordnungswidrigkeitenverfahren sind eingeleitet worden.

Auffahrunfälle

Um 15.44 Uhr war ein 62-jähriger Hagener in einem Sattelzug auf der A 1 in Fahrtrichtung Bremen unterwegs. Bei Hagen erkannte er offenbar zu spät, dass ein Silozugfahrer aus Steinfurt (besetzt mit einem 50-Jährigen aus Lettland) vor ihm verkehrsbedingt abbremste - der 62-Jährige prallte in den Silozug.

Der Silozug widerum schob sich in einen Sattelzug (besetzt mit einem 64-jährigen Fahrer aus Bottenbach), der vor ihm unterwegs war. Der Hagener wurde durch den Verkehrsunfall in seinem Führerhaus eingeklemmt und musste mit schwerem Gerät von Rettungskräften befreit werden. Diesen gelang vor Ort auch die Reanimation des Verletzten. Nach ersten Erkenntnissen schwebt er in Lebensgefahr - Rettungskräfte brachten ihn ins Krankenhaus. Auch ein Rettungshubschrauber war am Unfallort gelandet.

Hoher Sachschaden

Es entstand ein polizeilich geschätzter Sachschaden von insgesamt rund 100.000 Euro. Die Bergung der drei Beteiligten Fahrzeuge sowie die Reinigung der Unfallstelle dauerte bis in die späten Abendstunden. Alle Fahrstreifen der A 1 in Richtung Bremen sind (ab Rastplatz Funkenhausen) seit Mittwoch (18.5.) 9 Uhr wieder vollständig frei und befahrbar.

"Gaffer" am  Unfallort

Trotz eingesetzter Sichtschutzwände, zog es erneut zahlreiche "Gaffer" an den Unfallort. Diese Menschen stellen eine Gefahr für ihre eigene Fahrspur und umliegende Verkehrsteilnehmer dar, da sie in ihrer Aufmerksamkeit beeinträchtigt sind und ihren Fokus auf die am Boden liegende(n) verletzte(n) Person(en) haben. Die Dortmunder Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, sich auch an Unfallstellen auf das eigene Fahrzeug und die eigene Fahrspur zu konzentrieren, um nicht zur Gefahr für andere zu werden und um weitere Staulagen zu vermeiden. Verkehrsteilnehmer, die auch noch völlig unangemessen mit Geräten den Unfallort und mögliche Verletzte filmen, werden durch die Dortmunder Polizei konsequent ermittelt. Denjenigen droht ein Bußgeld (wegen Benutzung elektronischer Geräte/ Nichteinhalten der Rettungsgasse ) oder ein Strafverfahren ( § 201 a StGB).

Bei dem Verkehrsunfall  ermittelten Beamte 34 mutmaßliche "Gaffer" und leiteten Verfahren (überwiegend Benutzung elektronischer Geräte) ein.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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