Nach Disziplinarermittlungen gegen SEK-Angehörigen: Polizei Münster leitet weiteres Straf- und Disziplinarverfahren gegen Beamte der Spezialeinheiten ein Münster

Die Polizei Münster hat gegen sieben Beamte der Spezialeinheiten Straf- und Disziplinarverfahren wegen der mutmaßlichen Beteiligung an rechtsextremistischen Chats eingeleitet.

Ein weiteres Verfahren richtet sich gegen einen Beamten, der ehemaliges Mitglied der Spezialeinheiten in Münster ist. Die Ermittlungsergebnisse resultieren aus einem Verfahren im November gegen einen Beamten der Spezialeinheiten.
Sie führten jetzt zu Erkenntnissen über weitere Chatverläufe aus den Jahren 2013 bis 2018, an denen ebenfalls Angehörige der Spezialeinheiten beteiligt waren.
Spätestens seit den Vorfällen in Essen sind wir in der NRW-Polizei bei dem Thema hellwach und hochsensibel. Jedem Hinweis auf rechtsextreme Tendenzen gehen wir konsequent nach", sagte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf am Freitag (15.07.) in Münster. "Deshalb haben wir nach den anfänglichen Ermittlungen im vergangen November nicht lockergelassen und sind hartnäckig geblieben. Aus der Auswertung auch älterer Handys, die man gefunden hat, ergeben sich Verdachtsmomente gegen weitere Angehörige der Spezialeinheiten, die mich erschüttern", so Dorndorf. "Ich habe die Beamten heute über die gegen sie eingeleiteten Ermittlungen in Kenntnis setzen lassen. Bis auf Weiteres habe ich ihnen die Führung der Dienstgeschäfte untersagt."
Im Rahmen der disziplinarischen Ermittlungen im Ursprungsverfahren hatten Polizeibeamte im November bei dem betroffenen Angehörigen der Spezialeinheiten auch ältere Smartphones sichergestellt. Die Auswertung der dort gespeicherten Daten ergab Hinweise auf weitere Chats, in denen Bilder und Videos mit extremistischen Inhalten und Symbolen ausgetauscht worden waren. Insgesamt waren 20 Personen in der Chatgruppe verzeichnet. Konkrete strafrechtliche Verdachtsmomente ergeben sich bislang gegen acht Chatbeteiligte. Die in der Chatgruppe verzeichneten Beamten nehmen aufgrund der Ermittlungen zunächst keine Einsätze wahr. Die Ermittlungen zu den Chatverläufen dauern weiter an. "Wir werden jeden Stein umdrehen und die Vorfälle lückenlos aufklären", kündigte Dorndorf an. "Als werteorientierte Polizei mit fester Verankerung in den Grundsätzen unserer Verfassung müssen wir klare Kante gegen diejenigen zeigen, die diese Werte nicht mittragen", machte Alexandra Dorndorf deutlich. "Das sind wir allen anderen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag ihren Dienst mit voller Überzeugung und auf dem Boden der Verfassung versehen, schuldig."

Die strafrechtlichen Ermittlungen werden aus Neutralitätsgründen durch das Polizeipräsidium Bielefeld geführt. Die Disziplinarermittlungen übernimmt das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW) mit Sitz in Selm. Die Disziplinarverfahren werden bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. "Auch für Polizeibeamte gilt die Unschuldsvermutung im Strafrecht bis zur rechtskräftigen Verurteilung oder der Einstellung des Verfahrens", erläuterte Dorndorf das weitere Vorgehen. "Erst nach Abschluss des Strafverfahrens erfolgt die disziplinarische Bewertung, in die die Ergebnisse des Strafverfahrens einfließen." Die Daten werden durch die Staatsanwaltschaft Münster strafrechtlich bewertet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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