Unbekannter blendet Bahnmitarbeiter mit Laserpointer

Ein bislang Unbekannter soll heute Morgen einen 25-jährigen Mann, der im Auftrag der Bahn im Bereich der Bahnanlagen am Dortmunder Hauptbahnhof tätig war, mit einem Laserpointer geblendet haben. Der 25-jährige Sicherheitsdienstmitarbeiter hielt sich zusammen mit einer Kollegin im Bereich der westlichen Einfahrt des Dortmunder Hauptbahnhofs auf. Dort soll er durch einen Laserpointer geblendet und am Auge verletzt worden sein.

Laserpointer blendete

Wie sich herausstellte, soll sich eine Person auf dem Gelände des Robert-Bosch-Berufskollegs befunden haben, von wo aus er den 25-Jährigen mit dem Laserpointer blendete. Hierdurch erlitt der Sicherheitsdienstmitarbeiter eine Beeinträchtigung am Auge, die sich erst nach 45 Minuten wieder verbesserte.
Eine Streife der Bundespolizei konnte im Bereich des Berufskollegs keine Personen mehr antreffen. Es wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
 Die Tat ereignete sich am 21. Dezember 2020 gegen 2:30 Uhr.
In diesem Zusammenhang gibt die Bundespolizei folgende Tipps zum Umgang mit Lasern:

- Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen
gerichtet werden.

- Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl
schauen.

- Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen
bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.

- Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie
Lupen betrachtet werden.

- Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit)
aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten
als sicher für die Augen.

- Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und
Jugendlichen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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