Video führt zu Änderung einer Polizei Meldung und zu Disziplinarverfahren

Nach Bekanntwerden eines Videos beurteilt die Polizei Bielefeld eine polizeiliche Maßnahme im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 13.08.2022 neu. Der Vorgang ist zur rechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft übergeben und ein Disziplinarverfahren gegen die eingesetzten Polizeibeamten wird eingeleitet.

Am Montag, 05.09.2022, erhielt die Polizei Bielefeld Kenntnis von einem Video, das einen Zusammenstoß eines Roller mit einem Streifenwagen zeigt.

Zuvor, am 15.08.2022, wurde zu diesem Vorfall seitens der Polizei eine Pressemitteilung veröffentlicht, die die Umstände aufgrund der vorliegenden Sachverhaltsschilderung zur Kollision erläuterte.

Nach Auswertung des Videos und der schriftlichen Darstellung ergeben sich Diskrepanzen, die Gegenstand der Prüfung strafrechtlicher und dienstrechtlicher Konsequenzen sind.

Auch wenn die Authentizität des Videos bisher nicht abschließend geprüft werden konnte, geht die Polizei Bielefeld von der Echtheit der Inhalte aus. Sie bilden die Grundlage für die weiteren Bewertungen und Maßnahmen.

Die Beamten werden ab sofort, bis auf weiteres im Innendienst eingesetzt.

Die Polizei Bielefeld stellt fest, dass die bisherigen Angaben der eingesetzten Polizeibeamten von den Inhalten des Videos abweichen.

Der Vorgang wurde zusammen mit dem Video an die Staatsanwaltschaft Bielefeld übergeben. Dort wird das Handeln der eingesetzten Polizeibeamten strafrechtlich bewertet.

Die schriftliche Darstellung der Situation und die davon abweichenden Inhalte des Videos werden derzeit auch intern bei der Polizei geprüft. Soweit sich eine bewusst falsche Darstellung der Abläufe bestätigen sollte, wird dies von der Polizei Bielefeld nicht akzeptiert.

Gegen die eingesetzten Beamten wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Die erste Meldung 

Mit einem getunten Roller und unter dem Einfluss von Drogen flüchtete am Samstag, 13.08.2022, ein Bielefelder vor der Polizei und fuhr letztlich auf den Streifenwagen auf.

Die Beamten bemerkten kurz nach Mitternacht einen Rollerfahrer, der mit einer auffälligen Fahrweise auf der Jöllenbecker Straße fuhr. Um den Mann zu kontrollieren, fuhren sie neben dem Roller und gaben dem Fahrer zu verstehen, dass er anhalten sollte.

Stattdessen beschleunigte der 20-jährige Bielefelder und versuchte, mit seinem Sozius davonzufahren. Dabei wechselte er von der Fahrbahn auf den Gehweg. Die Beamten überholten den Fahrer erneut, wobei sie den Roller für kurze Zeit aus den Augen verloren.

Als sie das Fahrzeug langsam seitlich abstellten, hörten sie nach kurzer Zeit einen Aufprall. Der 20-Jährige war mit dem Roller in das Heck des Streifenwagens gefahren. Er und sein Sozius blieben bei dem Unfall unverletzt. Anschließend stellte sich heraus, dass das Kleinkraft rad vermutlich modifiziert wurde, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Somit war der Bielefelder nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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