Tag des deutschen Bieres

Traditionell steht der 23. April in jedem Jahr ganz im Zeichen des Bieres. Denn am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot für Bier verkündet. Seitdem gehört in unser Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.

Vor über fünfhundert Jahren forderte der bayerische Herzog Wilhelm IV. auf einem Landständetag in Ingolstadt: Zum Brauen sollten nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden dürfen. Er wollte damit das manchmal wüste Treiben beim Bierbrauen beenden. Waren doch die Menschen im Lauf der Zeit auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen oder um es haltbarer zu machen: Vom Zusatz von Kräutern, von Ruß für Dunkelbier, von Kreidemehl, um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen, und sogar von Stechapfel und Fliegenpilz wird berichtet. Manch dubiose selbsternannte „Brauer“ schreckten damals vor nichts zurück.

Qualitätsprüfung mit dem Hosenboden

Deshalb nahm der bayerische Herzog am 23. April 1516 die Sache selbst in die Hand und verkündete in Ingolstadt: Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt, da man die genaue Wirkungsweise der Hefe noch nicht kannte. Die sich im Verlauf der Gärung vermehrende Hefe wurde zu dieser Zeit als Produkt der Bierbereitung angesehen, nicht als bedeutende Zutat. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen.

Übrigens war auch in den Zeiten vor dem Erlass des Reinheitsgebotes das Bier auf seine Qualität geprüft worden. Die Verfahren, mit denen man die Qualität des Bieres prüfte, können jedoch nicht unbedingt als wissenschaftlich bezeichnet werden. Die wirkungsvollste Methode im 15. und 16. Jahrhundert soll wohl ganz einfach gewesen sein: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben drei Stunden lang still sitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu beanstanden. Blieb die Bank jedoch stehen, wurde das offensichtliche Vergehen des Brauers bestraft.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.