Bürgeranregung an die Stadt Marl im Zusammenhang mit der BP-Erweiterung in Gelsenkirchen-Scholven

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Es gibt einen Antrag an die Verwaltung zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten mit welchen Erfolgsaussichten im Zusammenhang mit der BP-Erweiterung in Gelsenkirchen-Scholven bestehen. Damit reagiert die Verwaltung auf einen Bürger-Antrag, der die Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner thematisiert.

Die Bürgeranregung gem. § 24 GO von Herrn Surmann wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen welche rechtlichen Möglichkeiten mit welchen
Erfolgsaussichten nach Vorliegen des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 451 der Stadt Gelsenkirchen für die Stadt Marl bestehen.

Nach erfolgter Prüfung werden die politischen Gremien erneut beteiligt, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Die Stadt Gelsenkirchen hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 451
zur Erweiterung des Industriegebiets in Scholven in Gang gesetzt. In dem Plangebiet soll u.a. eine Pyrolyseanlage errichtet werden. Zur Realisierung der Pyrolyseanlage, sowie für alle anderen dort zu errichtenden Anlagen, ist basierend auf dem Bebauungsplan ein zu-
sätzliches immissionsrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem die Stadt
Marl ebenfalls zu beteiligen ist.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 15. Februar 2024 durch den Rat
der Stadt Gelsenkirchen gefasst.
Gestützt durch Ratsbeschluss der Stadt Marl vom 15. Juni 2023 hat die Verwaltung im  Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 451 der Stadt Gelsenkirchen zweimal um-
fangreiche Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht. Hierbei bediente sich die Verwal-
tung der Unterstützung einer Anwaltskanzlei. Wie es der Antragsteller korrekt darstellt, sind
die Anregungen der Stadt Marl auch im Rahmen des Satzungsbeschlusses vom Rat der Stadt Gelsenkirchen zurückgewiesen worden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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