Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ legt Einspruch gegen die Kostenschätzung der Stadtverwaltung Marl ein

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Baufachleute wissen das eine Sanierung der Marler Rathaustürme wesentlich teurer ist als ei Verwaltungsneubau hinter dem Zentralgebäude des jetzigen Rathauses.   Die Stadt geht bei ihrer Kostenschätzung für einen Verwaltungsneubau von 2.350,00 €1m2 aus. Bei 16000 qm währen das 37.600.000,00 €. Die Sanierung der Rathaustürme kostet nach Aussagen  von Architekten ca 7000 Euro pro qm 
Aus der Kostenschätzung der Stadt:
Uber BKI16.000,00 m2 x 2.350,00 €1m2=37.600.000,00 € Gebäudekosten.

Das zeigt das ein Neubau wesentlich günstiger ist als die aufwändige Sanierung der Rathaustürme.
Jetzt legt die Stadtverwaltung eine Kostenschätzung vor die darlegen soll das die Sanierung günstiger wäre. Da werden Grundstückskosten für ein städtisches Grundstück eingerechnet, der Bau einer Tiefgarage eine größere Zahl von Büroflächen wie in den sanierten Rathausflächen nach Angaben aus dem Einspruch des Bürgerbegehrens.

Der Einspruch im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“, legenhiermit Einspruch gegen Ihre Kostenschätzung mit Schreiben vom 18.12.2018 in folgenden Punkten ein:

1. Die Berücksichtigung des entgangenen Gewinns in Höhe von 1,8 Millionen Euro für dasGrundstück (Grünfläche zwischen Wohnen Ost und Josefa-Lazuga-Straße) ist nicht gerechtfertigt.
Bei dem Grundstück, das etwa 6.700 qm umfasst, handelt es sich um ein städtisches Grundstück, so dass die Berücksichtigung von fiktiven Kosten in Höhe von ca. 269 Euro/qm für das Grundstück nicht sachgerecht ist.

2. Die möglichen Gewinne aus der Vermarktung des Riegelhauses im Marler Stern sowiedes Grundstückes und des Bauturmes in der Liegnitzer Straße 5 fließen hingegen nicht positiv in die Kostenschätzung ein.

Die Bruttogrundfläche (BGF) des Neubaus in Höhe von 16.000 qm basiert auf eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl gegenüber einer Rathaussanierung von ca. 450 auf ca. 580. Hierunter sind einerseits zahlreiche Beschäftigte der Vestischen Arbeit, für deren Arbeitsplätze die Stadt Marl Miete von der Vestischen Arbeit erhält. Andererseits werden mit dem Rathausneubau eine Zentralisierung der Ämter und die Auflösung von Nebenstellen angestrebt. Von der Auflösung wären u.a. das Riegelhaus und der Bauturman der Liegnitzer Straße 5 betroffen. Die daraus folgenden möglichen Gewinne einer Vermarktung dieser Immobilien fließen jedoch nicht positiv in die Kostenschätzung ein.
Anders als das für einen Neubau vorgesehene Grundstück werden die Vermarktungschancen für diese Immobilien erheblich besser eingeschätzt.

3. Die Errichtung einer Tiefgarage mit 500 Stellplätzen ist nicht erforderlich und aus wirtschaftlichen Erwägungen unsinnig.
Die Kosten für die Errichtung einer Tiefgarage werden auf 12.500.000 Euro geschätzt. Damit kostet ein einziger Stellplatz 25.000 €, was gegenüber ebenerdigen Stellplätzen und Stellplätzen in Parkhäusern erheblich unwirtschaftlicher ist. Hinzuzurechnen sind noch die
Baunebenkosten in geschätzter Höhe von ca. 2,5 Mio. €, also insgesamt 15 Mio. €.Gemäß § 51 BauD NRW sind die Stellplätze und Garagen auf dem Baugrundstück "oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist." In unmittelbarer Nähe zum Grundstück des geschätzten Neubaus befindet sich eine ausreichende Zahl von Stellplätzen, die schon jetzt von Beschäftigten und Besuchern des derzeitigen Rathauses genutzt werden.

4. Die Kosten für die Herstellung der Verkehrssicherheit des nicht mehr nutzbarenRathausbereiches (Turm I und 11 sowie Zentralgebäude) sind mit 7.11S.482AS € nicht nachvollziehbar.
Uns sind die Kosten für die Herstellung der Verkehrssicherheit der Türme und des Zentralgebäudes nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt worden. Darüber hinaus war eine Alternativberechnung für die Kosten eines Abrisses dieser Gebäude leider nicht Gegenstand der Kostenschätzung der Stadt MarI.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Kosten für einen Neubau nicht die derzeit im Raum stehenden Kosten für die Sanierung des Rathauses in Höhe von 70,25 Millionen Euro überschreiten müssen. Dies ist unabhängig davon, dass die Kostenrisiken bei einer Sanierung des Rathauses sowieso höher als bei einem Neubau einzuschätzen sind.

Wir halten einen Neubau des Rathauses für effektiver und nachhaltiger als dessen Sanierung. Diese Einschätzung bezieht sich auch auf die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Stadt MarI. Aufgrund des verwendeten Baumaterials und aufgrund der statischen Anforderungen werden auch nach einer Sanierung des Rathauses erhebliche
Kosten für Bauzustandskontrollen und regelmäßige Sanierungsmaßnahmen anfallen. Im Übrigen ist ein nach neuesten energetischen Gesichtspunkten errichteter l\Ieubau im Betrieb wesentlich klimaschonender und kostengünstiger als ein saniertes Rathaus. Die Betriebskosten für einen Neubau sind erheblich geringer und dessen Nutzungsdauer erheblich länger.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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