Ost-West -Verbindung in Marl beerdigen
Kurze Wege zwischen A 43 und Autobahnzubringer L522 sowie der Hülsstr. als Kreisstr.

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Eine schnell zu schaffende Zufahrt über die K 22 (Kreisstr.“Hülsstr“) und Anschluss an den 
Autobahnzubringer L 522 (Landesstr.) fordert der CDU Ortsverband Marl-Lenkerbeck.

Die bisher geplante Ost-West-Verbindung in Marl über die K 22 wurde aus politischen Gründen nicht mehr verfolgt und bereits vor Jahren beendet

An der Straße "Auf Hövings Feld" in Nähe des über Marls Grenzen hinaus bekannten Hotels Loemühle endet aktuell der A 43 Autobahnzubringer.

die K 22 genau an der Brücke Hülsstr. endet und eine Zufahrt im dortigen Bereich direkt auf die L 522 erfolgen kann. 
 
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Marl - Beschluss am 25.06.2022  - (Vorlage   
2019/0451) empfehlen Gutacher u.a. die Variante Zufahrt direkt an der Hülsstr. im Bereich eines Feldes gegenüber der dortigen Kleingartenanlage am Löntroper Grenzweg, weil sie zu einer Entlastung im Bereich des Hotels Loemühle und der Wohnsiedlung Loeauen führt.
 
Die Lösung hat folgende Vorteile:

  • Die bisherige Brücke, deren Wiederlager etc. angeschlagen sind (Begrenzung 20 Tonnen) würde dann über geeignete Maßnahmen stabilisiert bzw. wird nicht mehr benötigt. (In westlicher Richtung wäre die L522 und damit diese Brücke abgängig)
  • Kurze Wege und damit weniger ökologische Belastungen für die Umwelt außerhalb von Siedlungsbereichen im Bereich Recklinghausen. Die vorgeschlagen Variante im Stadtgebiet Marl bündelt den Auto- und Flugverkehr mit allen seinen Möglichkeiten.
  • Bedingt durch die 20 Tonnen Begrenzung der Autobahnbrücke Hülsstr. sind die Unternehmer und  Landwirte erheblich eingeschränkt. Sie müssen mit den bis zu 40 Tonnen -Fahrzeugen incl. Güllewagen / Anhänger etc. weite Umwege durch die umliegenden Siedlungen fahren. Hier ließen sich dann erhebliche Steuermittel für einen Neubau/Wiederinstandsetzung der Brücke einsparen.
  • Die Straße L 522 von der Hülsstr. bis zur Straße Auf Hövings Feld würde damalige Eigentümer zurücknehmen. Das Grundstück wurde seinerzeit enteignet und der Landwirt kann somit seinen Betrieb wieder arrondieren. Der Landwirt würde den Zubringer zwischen Hülsstraße und der Straße auf Hövings Feld ohne Rückbauverpflichtung - so wie sie ist - übernehmen. Millionenaufwendungen an Steuergeld für einen unnötigen Rückbau können so eingespart werden.
Autor:

Uwe Göddenhenrich aus Marl

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