Brexit: Briten in Marl müssen Aufenthalt anzeigen

Am 1. Januar 2021 ist es soweit: Der Brexit tritt in Kraft und die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endet. Britinnen und Briten im Kreis Recklinghausen, die auch nach dem 31. Dezember 2020 weiterhin in Deutschland wohnhaft bleiben, müssen daher bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde  anzeigen. Die Ausländerbehörde prüft die eingesendete Aufenthaltsanzeige und stellt ein neues Ausweisdokument aus.

Brexit tritt zum 1. Januar in Kraft

Die Aufenthaltsanzeigen können auch per Mail an aufenthaltsangelegenheiten@kreis-re.de eingereicht werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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