Geflügelpest: Halter in Marl sollten vorbereitet sein

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In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Geflügelpestfälle aufgetreten, zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) veranlasst, seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der "Geflügelpest" (HPAIV H5) als "hoch" einzuschätzen. Es weist darauf hin, dass Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden sind.

Aufstallmöglichkeiten schaffen

Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.

Tierseuchenrechtliche Anforderungen

Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest erforderlich sein kann, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern.

Zugvogel-Rastgebiete

Das Veterinäramt beabsichtigt, zum Schutz der Geflügelhalter im Kreis Recklinghausen unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen vor allem in den Zugvogel-Rastgebieten (Lippeaue, Halterner Stausee, Hullerner Stausee) die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.

Tierseuchenkasse

Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/53-2227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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