NRW-Soforthilfe: Bescheid erhalten, aber kein Geld?

Fragen und Antworten zum Fortgang der Verfahren bei der Bezirksregierung Münster. 
Derzeit gilt aufgrund der aufgetretenen Betrugsfälle ein Auszahlungsstopp des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Wiederaufnahme der NRW-Soforthilfe 2020 haben das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium des Innern für Freitag (17. April 2020) angekündigt. Die fünf häufigsten Fragen bisheriger Antragsteller beantworten wir hier:

1. „Ich habe mehrere Anträge gestellt bzw. mehrere Zuwendungsbescheide erhalten.“
Aufgrund von technischen Überlastungen des Programms kann es zu einer mehrfachen Absendung des Antrags und dadurch zu mehreren Bescheiden gekommen sein. Dies bedingt jedoch eine der Auszahlung vorgelagerte gesonderte Prüfung, sodass nur eine Auszahlung erfolgen wird. Eine abschließende Bearbeitung wird zeitnah erfolgen. Sie müssen nichts weiteres veranlassen. Bitte prüfen Sie die Angaben in den Bescheiden, insbesondere ob die in den Bescheiden angegebene IBAN richtig ist.

2. „Ich habe als Gesellschafter einer GbR einen Antrag gestellt.“
Aufgrund der Gesellschaftsstruktur ist eine der Auszahlung vorgelagerte gesonderte Prüfung erforderlich. Eine abschließende Bearbeitung wird auch hier zeitnah erfolgen.

3. „Ich habe eine ausländische IBAN angegeben.“

Eine Auszahlung auf ein ausländisches Konto ist nicht möglich. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden Sie in den nächsten Tagen eine gesonderte Nachricht mit Informationen von uns erhalten.

4. „Ich habe einen Betrugsverdacht.“
„Ich habe einen Antrag gestellt, jedoch keine Eingangsbestätigung des Antrages erhalten.“„Ich habe nach der ,Antragstellung‘ nur eine E-Mail mit einem Anschreiben ohne Registriernummer und ohne Bescheid erhalten.“„Ich habe einen Bescheid erhalten, jedoch bis heute keine Auszahlung.“
Für alle diese Fälle bitten wir Sie, sich nochmals per Mail an uns (info-soforthilfe@brms.nrw.de) zu wenden mit dem eindeutigen Hinweis im Betreff: „Verdacht auf Betrugsfall“

5. „Soll ich besser einfach einen neuen Antrag stellen?“
Soweit sie bereits einen Antrag gestellt haben, stellen Sie bitte keinen neuen Antrag. Dies würde die Bearbeitung Ihres ersten Antrages aufgrund einer gesonderten Prüfung weiter verzögern.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zu Ihrem Antrag haben, können Sie die Hotline der Bezirksregierung Münster anrufen.

Wichtig: Dieser Service ist ausschließlich Antragstellern aus den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster sowie den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf vorbehalten.

Damit ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 0251/411-3400 weiterhelfen können, benötigen Sie zwingend

einen positiven Bescheid der Bezirksregierung Münster (Bescheide der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Köln können nicht bearbeitet werden)die Nummer (Aktenzeichen) des positiven Bescheids unddie IBAN-Nummer, die Sie als Bankverbindung auf Ihrem Soforthilfe-Antrag angegeben haben.
Diese Daten nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Überprüfung auf. Wir bitten um Verständnis, dass an der Hotline keine Fallbearbeitung und kein Live-Datenabgleich stattfinden kann.

Anrufende Antragsteller bitten wir um etwas Geduld im Fall erhöhten Anrufaufkommens.

Sie möchten Strafanzeige erstatten?

Sollten Sie bemerken, dass auf Ihrem Bewilligungsbescheid die IBAN nicht korrekt ist, sind Sie vermutlich Opfer des Betrugs geworden und Sie sollten eine Strafanzeige erstatten, bevorzugt über die Internet-Wache der Polizei NRW:

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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