Winterdienst der Stadt Marl ist vorbereitet

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Gut gerüstet für den Winter ist der Zentrale Betriebshof (ZBH) der Stadt Marl. Für den Winterdienst stehen dem ZBH insgesamt 850 Tonnen Salz zur Verfügung. Aber auch Anlieger von Gehwegen und Wegen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist, haben eine Räum- und Streupflicht.

Winterdienstes befreit Straßen, Geh- und Radwege

Die Mannschaft des ZBH-Winterdienstes wird sicherstellen, dass Straßen, Geh- und Radwege sowie alle Treppen und Tunnel im Stadtgebiet, für die der ZBH zuständig ist, sicher passierbar sind. Wo die Streuautomaten nicht hinfahren können, erledigen kleinere Fahrzeuge ihre Arbeit auf den Wegen. Mobile Trupps entfernen glatte Stellen per Hand mit Schaufeln, Besen und abstumpfendem Material.
Schneeräumpflicht für Anlieger

Winterpflichten für Einwohner

Es gibt allerdings auch viele Stellen, die von den Bürgerinnen und Bürgern selbst bestreut werden müssen. „Wir bitten daher alle Marler, ihre Winterpflichten zu erfüllen, damit die Verkehrsteilnehmer ihre Ziele sicher erreichen“, sagt Michael Lauche, allgemeiner Betriebsleiter des ZBH. Für viele Straßen und Gehwege sei die Stadt gar nicht zuständig. Lauche: „So haben zum Beispiel die Anlieger von Gehwegen und Wegen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist, die Pflicht zur Reinigung“. Wie diese Pflicht genau aussieht, steht in der Straßenreinigungssatzung im Internet unter www.marl.de/zbh.
1, 50 Meter breiter Weg

Gehwege sind von den angrenzenden Anliegern in einer Breite von mindestens 1,50 Metern schnee- und eisfrei zu halten, damit beispielsweise Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen. Auf Straßen ohne Gehwege ist eine circa 1,50 Meter breite Fläche am Fahrbahnrand von Schnee freizuhalten. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Werktag bis 7 Uhr und an einem folgendem Sonn- oder Feiertag bis 9 Uhr zu entfernen.

Salz nur in Ausnahmefällen streuen

Salz hingegen, darf nur in begründeten klimatischen Ausnahmefällen – wie etwa bei Eisregen – zum Einsatz kommen. Ansonsten darf es nicht genutzt werden, da es der Umwelt schadet. Nicht nur die Umwelt dankt allen, die auf Salz verzichten: Auch die Tierfreunde sind froh, wenn ihre Vierbeiner keine „Salzpfoten“ bekommen.

Sand, Lavastreu, Splitt

Statt Salz empfiehlt Peter Hofmann, Abfallberater des ZBH, Sand, Lavastreu, Splitt oder andere abstumpfende Mittel zu verwenden: „Dieses Material wirkt sofort und kann liegen bleiben. Das erleichtert die Arbeit und schont die Umwelt“, sagt der Abfallberater. „Wenn die Mitarbeiter des ZBH und die Marler Bürger Hand in Hand arbeiten, erreichen wir das beste Ergebnis und kommen alle unfallfrei durch den Winter“, bittet Michael Lauche um gegenseitige Rücksichtnahme.

Winterdienst ist gerüstet

Der Winterdienst des ZBH ist gut gerüstet: An der Zechenstraße sind rund 400 Tonnen Streusalz in Silos und 100 Tonne Lava-Sand-Gemisch eingelagert. Zwei externe Silos halten weiter 50 Tonnen Salz bereit. Zudem kann auf Notfalllager zurückgegriffen werden. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Im vergangenen Winter 2019/2020 lag der Streusalzverbrauch bei 120 Tonnen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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