Falsche Rechnungen für Nachtspeicherstrom - Verbrauchsumlagerung ist nur erlaubt, wenn sie vereinbart ist

Reint Jan Vos, Leiter der Verbraucherzentrale in Marl
  • Reint Jan Vos, Leiter der Verbraucherzentrale in Marl
  • hochgeladen von Kerstin Ramsauer

Eine Besonderheit bei der Stromrechnung für die zahlreichen Dorstener und Marler Nachtspeicherheizungen ist nur erlaubt, wenn sie vertraglich vereinbart ist: die so genannte Verbrauchsumlagerung. Doch einige Anbieter wie etwa EnQu oder E wie Einfach nehmen sie auch ohne vertragliche Grundlage vor. „Das ist unzulässig, weil die Stromrechnung dadurch höher ausfällt, als die Kunden bei Vertragsschluss erwarten“, sagt Reint Jan Vos, Leiter der Beratungsstelle Marl der Verbraucherzentrale NRW. „Betroffene Nachtspeicherkunden können ihre Rechnungen kürzen und zu viel gezahltes Geld zurückverlangen. In der Beratungsstelle prüfen wir Rechnungen kostenlos auf dieses Problem und stellen einen Musterbrief zur Verfügung."

Die Verbrauchsumlagerung gibt es in manchen Fällen bei der gemeinsamen Messung. Bei dieser wird der Verbrauch sowohl der Heizung als auch aller anderen elektrischen Geräte eines Haushalts nur von einem einzigen Stromzähler erfasst. Dieser arbeitet mit zwei separaten Zählwerken, die abwechselnd aktiv sind. Ob Strom zum teureren Hoch- oder zum günstigeren Niedertarif geliefert wird, hängt dabei allein von der Uhrzeit ab. Einige Anbieter nehmen deshalb die Verbrauchsumlagerung vor: Sie gehen davon aus, dass während der Niedertarif-Zeit auch eine erhebliche Menge an Strom bezogen wird, die nicht für die Heizung genutzt wird. Deshalb erhöhen sie den vom Hochtarif-Register gemessenen Verbrauch um bis zu 25 Prozent. Die Zahl an Kilowattstunden, die sie dort aufgeschlagen haben, die sogenannte Ausgleichsmenge, ziehen sie vom gemessenen Niedertarif-Verbrauch ab. „Der Gesamtverbrauch bleibt also gleich, der Gesamtpreis aber steigt“, erklärt Vos. Je nach Verbrauch kann das einen Unterschied von etwa 20 bis 100 Euro im Jahr bedeuten.

Neben der Möglichkeit zum Widerspruch können betroffene – und andere – Heizstromkunden auch einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Eine aktuelle Tarifübersicht für Marl gibt es unter www.vz-nrw.de/heizstrom-in-marl und natürlich in der Beratungsstelle. Weiterführende Informationen zum Anbieterwechsel bei Heizstrom gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/heizstrom.

Autor:

Kerstin Ramsauer aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.