Alte Schmiede in Marl verlor Prozeß vor dem Landesarbeitsgerichtes in Hamm

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Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichtes in Hamm machte  „kurzen Prozess“. Nach einer halben Stunde bestätigte das Gericht das Urteil des Arbeits­gerichtes Herne gegen die fristlose Kündigung der Pflegedienstleiterin der „Solidaritäts­gemein­­schaft arbeitsloser Bürger e.V.“ in der Alten Schmiede in Marl-Hüls, das die Kündigung schon aus formalen Gründen für rechtsunwirksam erklärt hatte.
Das Landes­arbeits­gericht selbst ging nur am Rande auf die Inhalte der Beschwerde von Monika Akin gegen die Betriebsleiterin der Alten Schmiede ein, die den eigentlichen Kündigungsgrund hergegeben hatte.

Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Damit dürfte das Bangen für Monika Akin, 37 Jahre und Mutter von inzwischen zwei Kindern, um ihre Zukunft sein Ende gefunden haben. Monika Akin ist seit mehr als 13 Jahren als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Pflegedienst der Alten Schmiede beschäftigt. Am 01.05.2010 stieg sie zur Pflegedienstleiterin des ambulanten Dienstes in der Alten Schmiede auf. Gleichzeitig wurde sie in den erstmals bestehenden Betriebsrat gewählt und nahm diese Funktion eine Legislaturperiode (4 Jahre) wahr.

„Solidarisches Recklinghausen“

Detlev Beyer-Peters, Sprecher der Initiative „Solidarisches Recklinghausen“ weist auf die möglichen Auswirkungen des Urteils des Herner Arbeitsgerichtes hin: „Der Betriebsrat ist vor kurzem kollektiv zurückgetreten, um eine Neuwahl zu ermöglichen. Das Urteil dürfte die Ergebnisse der Betriebsratswahl beeinflussen, zumal sich die Mehrheit des alten Betriebsrates eindeutig und zu Recht gegen die fristlose Kündigung ausgesprochen hatte.“
Außerdem habe schon das Herner Arbeitsgericht festgestellt, dass der Vereinsvorstand wegen der Rücktritte kaum noch handlungsfähig gewesen sei. Die Kündigung von Monika Akin hätte gar nicht von der ehemaligen Schriftführerin unterzeichnet werden dürfen. Denn diese war kurz zuvor aus dem Vorstand zurückgetreten. Der Verein hatte dagegen argumentiert, dass die Satzung Hinweise dafür erhalte, dass das Vorstandsmandat kommissarisch weitergeführt werden konnte. Dem hatte das Arbeitsgericht Herne deutlich widersprochen.

Detlev Beyer-Peters: „Der Mangel hätte nur durch die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung behoben werden können. Es stellt sich nun die Frage, ob auch zahlreiche andere Beschlüsse, die gemeinsam mit dem zurückgetretenen Mitglied gefasst worden waren, überhaupt zulässig und rechtswirksam waren. Das bietet auch Zündstoff für die nächste Mitgliederversammlung des Vereins.“

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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