„Finanzielle Entlastung der Stadt Marl nach Flüchtlingsgipfels bleibt ungeklärt“

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Jetzt ist es amtlich: Der Bund beteiligt sich künftig stärker an den Kosten zur Versorgung von Flüchtlingen. Das ist das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels, der im Kanzleramt in Berlin stattfand. Die Stadt Marl sieht in dem Beschluss ein Signal, das jedoch viel zu spät kommt. Zudem werfe die finanzielle Entlastung weiterhin Fragen auf. Die Beschlüsse müssen nun schnell und konsequent umgesetzt werden.

Das Ergebnis zur Asyl- und Flüchtlingspolitik ist de facto eine Erhöhung des für 2015 vorgesehenen Beitrages zur Entlastung der Länder um eine Milliarde, die über Umsatzsteuer verteilt werden. Heißt: Der Bund zahlt den Ländern in Zukunft 670 Euro pro Flüchtling und Monat und lässt sie und ihre Kommunen somit nicht alleine im Regen stehen. Das ist für die bevorstehenden Aufgaben eine Hilfe.
Echte Verbesserungen für die Geflüchteten ergeben sich durch die bedarfsgerechte Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende schon während des Asylverfahrens. So kann eine Integration von Anfang an stattfinden. Das soll vor allem für die Städte finanzielle Entlastung bringen. Wie das jedoch geschehen soll, bleibt völlig offen.

"Schnell und konsequent"

Die Verwaltung treibt die Frage um, in welchem Umfang und wie zügig das Geld nun über die Bundes-Landes-Schiene nach Marl kommt. Die Beschlüsse müssten jetzt aber „schnell und konsequent“ umgesetzt werden. Wir in Marl pfeifen als Stärkungspakt-Kommune ohnehin schon aus dem letzten Loch. Erst wenn der erste Euro bei uns ankommt, erst dann kann man wirklich von einem Erfolg sprechen.

Der Bund kommt seiner Verantwortung endlich nach, und finanziert einen Teil der Kosten, die für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge entstehen – vor allem über eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 670 Euro pro Monat. Ebenso beteiligt er sich in 2016 mit 350 Millionen Euro an den Kosten für die Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die Kommunen derzeit vor enorme Herausforderungen stellen. Verbesserungen für die bisher besonders „belasteten“ Kommunen ergeben sich hier auch durch das neue Gesetz zur Verteilung der unbegleiteten Jugendlichen, das zum 1. November in Kraft treten soll.

Die Schattenseiten des Flüchtlingsgipfels

Aber so wie es aussieht, können die Kommunen keine direkten finanziellen Hilfen erwarten.
In den Städten fällt der Großteil der Kosten an. Deshalb ist es auch gar nicht entscheidend, wie viel Geld der Bund den Ländern pro Flüchtling zur Verfügung stellt. Es muss eine klare Aussage des Landes NRW geben, dass es die tatsächlich anfallenden Flüchtlingskosten, die sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben, komplett übernimmt. Das betrifft nicht nur die Landeseinrichtungen, sondern vor allem auch die städtischen Unterkünfte.
Zukünftig wird es den Bundesländern ermöglicht, Asylsuchende für bis zu sechs Monate – bzw. im Falle von Asylsuchenden aus den „Sicheren Herkunftsstaaten“ auch bis zum Abschluss des Verfahrens – in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen.
Ähnlich verhält es sich mit der Ausgabe des Taschengeldes in Form von Sachleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen.
Ausreisepflichtige, die schuldhaft die Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen können die Leistungen auf das unabdingbar Notwendige gekürzt werden. Konkret heißt dies: Wenn Abschiebetermin und Reisemöglichkeit feststehen und sich der oder die Ausreisepflichtige den Abschiebemaßnahmen absichtlich entzieht, können die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reduziert werden.
Eine weitere Schattenseite des Kompromisses ist das absolute Beschäftigungsverbot für Asylsuchende aus den „Sicheren Herkunftsländern“ während des Asylverfahrens oder wenn der Antrag abgelehnt wurde. Dass es nur für Personen, die nach dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, gilt, zeigt, dass es hier darum geht einige Gruppen vom Stellen eines Asylantrags abzuhalten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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