Land NRW genehmigt den Abschlussbetriebsplan für den Untertagebereich des Bergwerks Auguste Victoria

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Die Bezirksregierung Arnsberg als für ganz NRW zuständige Bergbehörde hat den Abschlussbetriebsplan für den Untertagebereich des Bergwerks Auguste Victoria genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage eines vom Landesumwelt- und Landeswirtschaftsministerium NRW beauftragten Fachgutachtens einer Gutachtergemeinschaft, das ursprünglich geltend gemachte Bedenken entkräftet hat. 

Somit kann die RAG mit dem beantragten schrittweisen kontrollierten Grubenwasseranstieg bis – 600 m NN unter Tagesoberfläche beginnen.

Das ist eine schlechte Nachricht  für die Bürger, die in Marl gegen das giftige Grubenwasser kämpfen und zeigt das die Bergbehörde für den Gewinn der RAG steht und nicht für die Gesundheit der Anwohner.

Grubenwasser ist giftig

Die RAG plant, das Grubenwasser im Ruhrgebiet auf ca. 600 m NN ansteigen zu lassen. Hierzu sollen die untertägigen Stollen und Schächte geflutet werden. Durch den Anstieg des Grubenwassers und die hiermit verbundene Reduzierung der Pumpen und Austrittsstellen verspricht sich die RAG insbesondere eine Kostenersparnis bei der Wasserhaltung.  Bisher wurde lediglich der Flutung auf bis zu 1.100 m NN zugestimmt. Bezüglich der weiteren Flutung wurden Bedenken der Landesregierung hinsichtlich etwaiger gesundheitlicher Gefahren und Kontaminationen geäußert. Aus dem  „Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zu Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlebergwerken in Nordrhein-Westfalen“  ergibt sich, dass besonders gefährliche Giftmülle, insbesondere PCB, Untertage lagern. Die Bürger haben erhebliche Bedenken, dass die beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen der RAG ausreichend sind, um Gesundheitsgefahren auszuschließen. Es besteht hiernach die Gefahr, dass sich Giftstoffe lösen und in das Oberflächenwasser gelangen.

Belastungen von Oberflächengewässern?

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind bereits einige Messungen zur PCB-Belastung durchgeführt worden. Diese sind in dem Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zu den Belastungen von Oberflächengewässern und von aktiven Grubenwassereinleitungen mit bergbaubürtigen PCB“ so wie in dem „Gutachten zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlebergwerken in NRW“ nachweislich festgehalten. Die Messungen zeigen, dass z. B. das Grubenwasser des Bergwerks Haus Aden PCB-Belastungen aufweist, die durchgängig und ausnahmslos weit oberhalb des festgestellten Grenzwertes von 20 Mikrogramm pro Kilogramm liegen. Im Rahmen der Messungen wurde ebenfalls festgestellt, dass PCB-Belastungen nicht nur im Grubenwasser, sondern auch bereits im Oberflächenwasser und insbesondere in der Lippe zu finden sind.

Massnahmen reichen nicht aus

Zur Überwachung des kontrollierten Grubenwasseranstieges sind ein umfangreiches Monitoringprogramm und weitere Untersuchungen rechtsverbindlich festgelegt worden, um unbekannte Risiken frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zu minimieren. Das Monitoring, dessen Ergebnisse veröffentlicht werden, umfasst u.a. ein dichtes Netz von vorhandenen tiefen Grundwasserpegeln und durch Tiefbohrungen zusätzlich neu zu erstellende geeignete tiefe Grundwasserpegel. Weiter ist eine messtechnische Überwachung der Tagesoberfläche durchzuführen.

Das über mehrere Jahre langsam ansteigende Grubenwasser wird dabei intensiv auf Belastungen durch Schwermetalle und PCB untersucht. Dabei gehen die Gutachter davon aus, dass durch den Grubenwasseranstieg ein weiterer Rückgang der bestehenden, schon geringen Schadstoffbelastung erfolgen wird. Dem Antrag der RAG auf Genehmigung des Abschlussbetriebsplans war vor diesem Hintergrund und wegen der rechtlichen Vorgaben des Bundesberggesetzes statt zu geben.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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