Was man bei Ferienjobs beachten sollte

Wer noch einen Ferienjob sucht, kann bei den 720 Gastro-Betrieben im Kreis Mettmann fündig werden. | Foto: Privat

Vier Wochen lang kellnern und das Taschengeld aufbessern: Viele Jugendliche im Kreis Mettmann starten jetzt mit dem Ferienjob. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt Schülern den Tipp, sich dabei auch über ihre Rechte zu informieren. „Wer zwischen 15 und 17 ist, der darf maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckertheke jobben, haben außerdem Anspruch auf eine Stunde Pause“, sagt Torsten Gebehart von der NGG Düsseldorf-Wuppertal. Allein 720 Gastro-Betriebe gibt es im Kreis Mettmann – ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte, schätzt Gebehart.

Die Gewerkschaft rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden ,geschlabbert‘ oder Löhne mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein“, sagt Gebehart. Der NGG-Geschäftsführer kritisiert hierbei, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. „Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde bekommen. In Restaurants und Gaststätten müssten es sogar 9,25 Euro sein – so hoch ist nämlich der NRW-Mindestlohn für das Gastgewerbe.“

Seine Rechte kennen

Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Wenn doch einmal etwas passiert, dann greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt – für Schüler auf vier Wochen im Sommer. „Denn am Ende sind die Ferien ja auch zur Erholung da“, so Gebehart.

Wo man Jobs finden kann

Jobangebote finden Jugendliche zum Beispiel im Internet unter www.schuelerjobs.de. Wer volljährig ist, kann auch die Online-Börse der Arbeitsagentur nutzen: www.jobboerse.arbeitsagentur.de.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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