Festveranstaltungen bis November verboten
Neue NRW-Corona-Verordnung

Foto: Pixabay/Nina Sikora

Nachdem in Mülheim die Zahl der Corona-Infizierten am Sonntag wieder auf 37 gestiegen war, sinken die Neu-Infektionen seitdem beständig ab. Stand Freitagmorgen gab es in der Ruhrstadt noch 19 akut an Corona erkrankte Bürger, 110 befanden sich in Quarantäne. Leider gab es in dieser Woche ein 13. Todesopfer mit Corona zu verzeichnen. Es handelt sich um eine 80-Jährige mit Vorerkrankungen, die am Dienstag gestorben ist.

Noch immer aber gehört Mülheim in NRW zu den Städten mit den höchsten 7-Tages-Inzidenzen. Mit 10,5 Neuerkrankungen in den letzten sieben Tagen steht die Ruhrstadt am Freitag an sechster Stelle. Die höchste Inzidenz hat immer noch Gütersloh mit 28,8 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen.

Zum 7. Juli hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung erneut geändert. Danach sind große Festveranstaltungen wie Schützenfeste, Volksfeste, Stadtfeste, Straßenfeste, Weinfeste und Musikfestivals bis mindestens zum 31.Oktober 2020 untersagt. Das aktuelle Betriebsverbot für Clubs und Diskotheken in NRW ist laut der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes von Mittwoch rechtmäßig. Geklagt hatte eine Kölner Diskothek-Betreiberin. Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land annehme, dass in Clubs ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. Maskenpflicht oder Abstand in den Clubs seien nicht realistisch.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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