Das sollten angehende Altenpfleger und -pflegerinnen wissen

Dank Kooperation der Pflegedienste gibt es Leitlinien in der Mülheimer Altenpflege: Im Jahr 1992 gab es einen regelrechten Boom: Zahlreiche Unternehmen, die sich auf Altenpflege spezialisierten, konkurrierten in Mülheim. Ein Grund, 2012 die „Arbeitsgemeinschaft der ambulanten Pflegedienste in Mülheim an der Ruhr“ zu gründen, war der zunehmende Notstand in der Pflege.

Bei Fachmangelknappheit geht es heute vorrangig darum, bei einem Anstieg an Pflegebedürftigen eine organisierte und vernünftige Versorgung in Mülheim in Absprache mit anderen Pflegepartnern zu leisten.
Martin Behmenburg, Unternehmensleiter von „Pflege zu Hause“ und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, erläutert, dass es immer schwieriger wird, dieser Versorgung bei gleichzeitigem Fachkräftemangel gerecht zu werden. 17 ambulante Pflegedienste haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der ambulanten Pflegedienste zusammengeschlossen. In einer gemeinsamen Abstimmung haben die Mitglieder sich ausgetauscht und Leitlinien zur Altenpflegeausbildung in der ambulanten Pflege erarbeitet. Es soll vorgekommen sein, dass Azubis für Pflegebetriebe allein – ohne Begleitung - pflegen mussten. Alle Pflegebetriebe haben daher diesen Leitlinien zugestimmt. Mit den Leitlinien soll es gelingen, die Versorgungssituation in der ambulanten Pflege schon zu Beginn der Pflegeausbildung zu optimieren.

Leitlinien zur Altenpflegeausbildung

Es gibt natürlich auch individuelle Entscheidungen, weiß Martin Behmenburg: „Was traue ich einem Auszubildenden zu und was traut er sich selbst zu.“ Es gibt Azubis in der Altenpflege, die schon im 2. Ausbildungsjahr eigenverantwortlich und selbständig arbeiten könnten. Grundsätzlich lautet aber die Regel, Auszubildende nicht auszunutzen und nicht voll und allein verantwortlich einzusetzen.

Voraussetzungen Auszubildende

1. Abgeschlossene Hauptschule (10. Klasse)
2. Mindestalter: 16 Jahre oder
3. Hauptschulklasse 9 in Verbindung mit bestandenem Abschluss in Altenpflegehilfe bzw. Krankenpflegehilfe
4. Führerscheinklasse B für den Einsatz in der ambulanten Patientenversorgung
5. Die persönliche und menschliche Eignung stellt sich während der Probezeit durch intensive Praxisbegleitung und aktiven Austausch zwischen Bildungsinstitut und Ausbildungsstätte heraus.
6. Zu unterscheiden sind Tätigkeiten in der stationären Pflege, wo Teamarbeit dominiert und Pflegetätigkeiten in der ambulanten Pflege, in der überwiegend Einzelarbeit geleistet wird.
7. Besonders zu beachten ist, dass in der ambulanten Pflege der Arbeitsanfall unterschiedlich ist und die Einsatzorte sind verschieden.
8. Oft gibt es keine festen täglichen Arbeitszeiten. Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit und Einsatzorte ergeben sich aus den Erfordernissen und der vollständigen Leistungserbringung an den jeweiligen Einsatzorten.
9. Auszubildende in der Altenpflege absolvieren im Rahmen ihrer Ausbildung praktische Einsätze in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Für diese Kooperationen und entsprechende Verträge hat der Ausbildungsbetrieb zu sorgen, damit der Auszubildende die für seine Ausbildung notwendigen unterschiedlichen Einsätze im Rahmen der Ausbildung erfüllen kann.

Voraussetzungen für ausbildende Betriebe in der Altenpflege

Für Ausbildungsbetriebe in der Altenpflegeausbildung gelten folgende Leitlinien:
1. Der Ausbildungsbetrieb bietet den Pflegeschülern die Möglichkeit einer fundierten praktischen und theoretischen Ausbildung.
2. Lerninhalte sind Grundpflege, Behandlungspflege und Krankenbeobachtung.
3. Mindestens ein Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation sollte für die Praxisanleitung zur Verfügung stehen.
4. Das Aufgabengebiet des Praxisanleiters: Er ist Bindeglied zwischen Bildungsinstitut und Betrieb. Er ist selbst angestellt und hat eine übergeordnete Funktion als Mentor (als Begleiter, Ratgeber und Ansprechpartner für Azubis). Andere Mitarbeiter der Dienste unterstützen den Mentor in Sachen Ausbildung.
5. Damit Mentor und Azubi wissen, nach welchen Kriterien ihre Anleitung erfolgen muss, ist der Praxisleiter angehalten, gemeinsam mit dem Altenpflegeseminar (-schule) einen Lernzielkatalog zu erstellen.
6. Die Lernzielkataloge werden nach den einzelnen Fachbereichen gegliedert. Ausbildungsinhalte müssen abgestimmt werden. Praxisanleiter und Mentoren sollten sich ständig fortbilden. Dafür stellt der Betrieb ausreichend Zeit zur Verfügung.
7. Ziel und Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist es, den Auszubildenden an selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten heranzuführen.

Autor:

Claudia Leyendecker aus Mülheim an der Ruhr

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