BAMH: Keine Sonderkonditionen für OB Scholten

„ Für einen Oberbürgermeister als Schuldner gegenüber seiner Stadt darf es keine Sonderbedingungen geben. Wenn jedes Knöllchen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gnadenlos vollstreckt wird, dann wäre die behauptete Veranlassung einer Mahnsperre wegen Forderungen der Stadt aus Nebentätigkeiten in Aufsichtsräten gegen den OB ein offensichtlicher Machtmißbrauch. Die Nebentätigkeitsverordnung ist eindeutig. Die Forderung ist am 31.3. eines jeden folgenden Jahres fällig. Ab dem 1.4. besteht dann grundsätzlich Verzug. Weshalb sollte man Herrn Scholten andere Zahlungsziele einräumen? Zinslose Darlehen für den Oberbürgermeister verbieten sich vor dem Hintergrund der Verschuldung der Stadt.“

Antrag für den Hauptausschuß
Unregelmäßigkeiten bei der Abführung von Einkünften aus der Nebentätigkeit des Oberbürgermeisters für die Stadt ?
Am 30.8.2019 – also einen Tag nach der Ratssitzung vom 29.8.2019 - konfrontierte der Oberbürgermeister Ulrich Scholten die Fraktionsvorsitzenden und die Presse in einer kryptisch gehaltenen Mail mit Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Abführung von Nebeneinkünften in Bezug auf Tätigkeiten, die er in der Eigenschaft als Oberbürgermeister für die Stadt wahrnimmt und deren Einkünfte der OB aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die Stadt größtenteils abzuführen hat.
Vor diesem Hintergrund bittet die BAMH-Fraktion um eine umfassende Berichterstattung durch die Verwaltung, in der u.a. folgende Fragen vorab zu beantworten sind:
1.
Ist es richtig, daß der Oberbürgermeister Nebeneinkünfte, die sich aus der Wahrnehmung seines Amtes ergeben, nach der Nebentätigkeitsverordnung des Landes NRW (dort § 13 Abs. 4 ) bis zum 31.3. des folgenden Jahres für das vorangegangene abzuführen hat?
2.
Der Oberbürgermeister hat demgegenüber erklärt, daß ihm für die Jahre 2016 und 2017 zur Abführung der Beträge ein Zahlungsziel jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres eingeräumt worden sei. Nach diesseitiger Auffassung wurde dem Oberbürgermeister dadurch praktisch ein neunmonatiges zinsloses Darlehen durch Verantwortliche der völlig überschuldeten Stadt Mülheim gewährt.
2.1
Wird die rechtliche Bewertung ( zinsloses Darlehen ) durch die Verwaltung geteilt?
2.2
Wer hat die Prolongierung des Zahlungsziels entgegen dem eindeutigen Wortlaut des § 13 Abs 4 NebentätigkeitsVO zu verantworten und wie wurde dies begründet?
2.3
Gibt es einen Antrag des Oberbürgermeisters zur Veränderung des Zahlungsziels auf den 31.12. für die Jahre 2016 und 2017?
2.4
Wenn ja, wie hat der Oberbürgermeister diesen Antrag begründet?
2.5
Hält die Verwaltung diese Vorgehensweise aus heutiger Sicht noch für rechtmäßig?

2.6
Falls 2.5 verneint wird: welche Rechtsfolgen wird die Verwaltung hieran knüpfen in Bezug auf den Oberbürgermeister und die Person, die die Prolongierung Zahlungsziels entgegen der NebentätigkeitsVO zu verantworten hatte?
2.7
Beabsichtigt die Verwaltung den durch die Begünstigung des Oberbürgermeisters entstandenen Schaden durch Nachforderung der gesetzlichen Zinsen für den jeweiligen Zeitraum 2016/2017 geltend zu machen?
3.
Ist es zutreffend, daß der Oberbürgermeister selbst oder durch eine dritte Person für die fällige Forderung des Jahres 2018 eine Mahnsperre hat einrichten lassen, so daß die Geltendmachung der Forderung durch die Stadt ( etwa im Mahnverfahren ) über den 31.3.2019 hinaus gehemmt worden ist?
3.1
Mit welcher Begründung wurde diese Mahnsperre eingefordert und veranlaßt?
3.2
Wann und durch wen wurde die Mahnsperre letztlich aufgehoben oder galt sie aus welchen Gründen auch immer bis zur Zahlung der fast 10.000,00 durch den OB fort?
3.2
Wann konkret wurde die seit dem 31.3.2019 für das Jahr 2018 fällige Forderung durch den Oberbürgermeister durch Zahlung auf ein Konto der Stadt (Eingang?) beglichen?
4.
Wie bewertet die Verwaltung die Veranlassung einer Mahnsperre durch den Oberbürgermeister selbst oder eine von ihm beauftragte Person in rechtlicher Hinsicht?
5.
Ist gewährleistet, daß künftig derartige Begünstigungen des Oberbürgermeisters durch Verantwortliche der Stadt verhindert werden?

Jochen Hartmann
Fraktionsvorsitzender

Autor:

Jochen Hartmann - Stadtverordneter aus Mülheim an der Ruhr

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