Barrierefreie Landtagswahl
Schablone hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Wahlschablone | Foto: Symbolbild/Stadt Oberhausen
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Wie können blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 ihre Stimme abgeben? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen? Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Oberhausen unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern:
• in Dortmund unter 0231 / 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen
• in Meerbusch unter 02159 / 96 55 0 für den Bereich Nordrhein
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, unter Tel. 0208/825-2944, per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. im Internet unter www.bsvw.org/wahlen .

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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