Regeln für Bewegung an der frischen Luft
Sport trotz Corona

Foto: Stadt Oberhausen

Seit dem 24. Februar stehen die Sportplätze in Oberhausen sieben Tage in der Woche von 15 bis 18 Uhr der Allgemeinheit zur Verfügung, um vor 15 Uhr eine Vermischung mit dem Schulsport zu verhindern. Darauf weist die Stadt hin.

Seit Montag, 8. März, können gemäß der neuen Coronaschutzverordnung die Sportanlagen unter freiem Himmel nun von folgenden Gruppen genutzt werden: Einzelpersonen, zwei Personen zusammen, beliebig viele Personen eines Hausstandes sowie maximal fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen. Außerdem können Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus maximal zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen Sport treiben. Allerdings müssen alle Gruppen dauerhaft mindestens fünf Meter Abstand voneinander einhalten. Vereinen ist es somit möglich, Trainingszeiten für Kinder bis 14 Jahren anzubieten. Auch wenn sich die eingangs erwähnten Öffnungszeiten für die Allgemeinheit nicht ändern, dürfen Vereine ihr Training auch nach 18 Uhr beenden.
Diese Regelungen gelten voraussichtlich bis Sonntag, 28. März.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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