Streit um Dienstpläne

Die Busse fahen in Oberhausen zur Zeit nach Plan.  Archivfoto: Vorholt
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Die STOAG erhielt seitens des Betriebsrates keine Zustimmung für die Dienstpläne mit Gültigkeit ab dem 4. September 2013. Daraufhin, so sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor, wurde das Einigungsstellenverfahren beantragt und eingeleitet. Die Einigungsstelle sollte unter anderem dazu dienen, dass es zu keinem Klageverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt.
Die Einigungsstelle hat an zwei Tagen getagt. Dabei wurden die gegenseitigen Standpunkte erörtert. Diese Woche kam sie zu dem Ergebnis, dass die Dienstpläne bis zum Abschluss des Einigungsstellenverfahrens gelten und zur Anwendung kommen können. Damit konnte erreicht werden, dass der Bus- und Bahnverkehr in Oberhausen gewährleistet ist.
Nach der Einigungsstelle ist nun auch das Arbeitsgericht Oberhausen der Position der Geschäftsführung der STOAG gefolgt.
Für die Fahrgäste und die Mitarbeiter der STOAG im Fahrdienst bedeutet die Gerichtsentscheidung, dass der Bus- und Straßenbahnverkehr weiterhin planmäßig durchgeführt wird.
„Im Interesse der Fahrer muss eine Lösung für die offenen Fragen gemeinsam mit dem Betriebsrat gefunden werden“, so die Reaktion von STOAG-Geschäftsführer Werner Overkamp.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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