Wahlbenachrichtigungen sind verschickt

Oberhausen. Der Wahltermin der Bundestagswahl rückt näher. Die Wahlbenachrichtigungen sind gedruckt, die Deutsche Post wird die Benachrichtigungen in den nächsten Tagen zustellen. Bis zum 03.09.2017 müssen die Wahlbenachrichtigungen spätestens bei allen wahlberechtigtenBürgern angekommen sein.

Nur wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann beim Fachbereich Wahlen nachfragen (825-2947). Wie bei jeder Wahl gibt es einige Fälle, in denen die Deutsche Post Wahlbenachrichtigungen nicht zustellen konnte. Über diese Fälle wird das Wahlamt informiert. Wenn eine Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt wurde, weil z. B. der Empfänger nicht zu ermitteln ist, bleibt der Eintrag im Wählerverzeichnis aber zunächst bestehen. Nur wenn bekannt wird, dass ein Wähler aus dem Wahlgebiet weggezogen oder verstorben ist, muss das Wählerverzeichnis kraft Gesetzes von Amts wegen berichtigt werden.
Am Wahltag besteht die Möglichkeit, auch ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich, und der Personalausweis oder der Reisepass ist mitzubringen.
Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte „Sofortwahl“ durchzuführen.

Die einfachste Möglichkeit der Antragstellung ist das Ausfüllen des Online-Antrages, den Weg zum Link finden Sie direkt auf der Eingangsseite der Stadt Oberhausen unter www.oberhausen.de. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der ebenfalls direkt zum Online-Antrag führt.

Formloser Briefwahlantrag

Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Fachbereich Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Anzugeben sind hierbei die vollständigen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und laufende Nummer im Wählerverzeichnis). Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (briefwahl@oberhausen.de), ebenfalls mit den vollständigen Daten. Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.
Die Anträge werden am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen 2-3 Tage dauern.
Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht ab dem 21.08.2017 wie folgt:

Alt-Oberhausen:
Rathaus Oberhausen, Schwartzstr. 72, Zimmer 1/2
Eingang unter den Arkaden
46045 Oberhausen

Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Eingangsbereich
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen

Geöffnet haben diese drei Sofortwahlstellen vom 21.08.2017 bis zum 22.09.2017 einheitlich, und zwar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag (letztmalig 16.09.2017) 10.00 - 13.00 Uhr
Für eine Sofortwahl ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder der Reisepass erforderlich.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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