Solarstromanlagen: neue Regeln für Photovoltaikanlagen und neue Förderung für Balkon-Photovoltaik
Betrieb von Photovoltaikanlagen

Auch wenn sich Stecker-Solargeräte langfristig selbst finanzieren können, möchte der RVR mit dem Zuschuss einen Anreiz dazu bieten, bereits jetzt zu handeln. | Foto: Verbraucherzentrale NRW
  • Auch wenn sich Stecker-Solargeräte langfristig selbst finanzieren können, möchte der RVR mit dem Zuschuss einen Anreiz dazu bieten, bereits jetzt zu handeln.
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Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen treten Änderungen in Kraft: Am 31. Januar endete die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR).

Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.
Neben der Registrierungspflicht trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom. Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden sich auf der Homepage der EnergieAgentur.NRW www.energieagentur.nrw.
Rheinberg ist über den Kreis Wesel Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.
Im Mai 2019 hat der RVR zusammen mit dem Handwerk Region Ruhr die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr gestartet, um in 15 Pilot-Kommunen mit der Erschließung des großen Solarpotentials der Region zu beginnen.
Bisher wurden im Rahmen der Initiative in erster Linie Gebäudeeigentümer angesprochen und unterstützt, Mieter gingen bisher leer aus. Das soll sich nun ändern: der RVR stellt einen Fördertopf von 9.000 Euro für sogenannte Balkon-Solarmodule beziehungsweise Stecker-Solargeräte zur Verfügung. Damit sollen in neun der 15 Pilotkommunen jeweils die ersten zehn Balkon-Solarmodule, für die ein Förderantrag gestellt wird, einen Zuschuss von 100 Euro erhalten.
Wichtig ist eine verschattungsfreie und sichere Aufstellung und Anbringung des Stecker-Solargeräts auf dem Balkon oder der Terrasse. Und das Schöne ist: die Solarmodule amortisieren sich in weniger als 8 Jahren und sie funktionieren in der Regel störungsfrei mindestens über einen Zeitraum von 20 Jahren. Bei einem Umzug können die Module problemlos mitgenommen und woanders montiert werden.
Eine Checkliste „Schritt für Schritt zum Stecker-Solargerät“ und viele weitere Informationen bietet die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715.
Den Zuschuss von 100 Euro gibt es seit 2. Februar auch in Rheinberg. Unter www.rheinberg.de/de/inhalt/solarinitiative/ gibt es alle nötigen Informationen und Unterlagen. Für Rückfragen stehen Jens Harnack und Nicole Weber F. Santos vom Klimaschutzmanagement der Stadt Rheinberg unter Tel. 02843/171498 und 02843/171493 oder per E-Mail an klimaschutz@rheinberg.de zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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