Termine ab jetzt Pflicht in Schwelm und Witten
Straßenverkehrsamt weitet Terminpflicht vorübergehend aus

Ab Mittwoch, 4. März, wird bei dem Straßenverkehrsamt in Schwelm und Witten auch Vormittags ein Termin benötigt. | Foto: Stefan Kuhn auf Pixabay
  • Ab Mittwoch, 4. März, wird bei dem Straßenverkehrsamt in Schwelm und Witten auch Vormittags ein Termin benötigt.
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Ab Mittwoch, 4. März, und bis auf weiteres gilt: Bürger, die Fahrzeuge an-, ab- oder ummelden möchten, benötigen für den Besuch des Straßenverkehrsamtes in Schwelm sowie der Zulassungsstelle in Witten auch vormittags einen Termin.

Damit reagiert die Kreisverwaltung auf personelle Engpässe sowie den Ausfall von Mitarbeitern, die den eingerichteten Krisenstab unterstützen. Die Terminpflicht, die sonst erst ab 12 Uhr gilt, macht es dem Kreis möglich, den Kundenstrom besser zu lenken. Nach Angaben aus dem Schwelmer Kreishaus ist es völlig ausreichend, 5 Minuten vor dem Termin vor Ort zu sein.

Reservation der Termine

Termine können telefonisch unter 02336/93 0 für Schwelm und unter 02302/2024 0 für Witten reserviert werden. Noch einfacher geht es online.

Autor:

Hanna Assiep aus Essen-Süd

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