Jahresbilanz 2019 des Hauptzollamts Dortmund
Insgesamt 3,6 Milliarden Euro beschlagnahmt

Auch Zollbeamte tragen derzeit bei der Arbeit Masken. Foto: Zoll Dortmund
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Rund 3,6 Milliarden Euro vereinnahmte das Hauptzollamt Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, im Jahr 2019. 
"Der Zoll als moderne Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes nimmt Jahr für Jahr rund die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Das Hauptzollamt Dortmund hat mit seinen Steuereinnahmen auch im Jahr 2019 einen wichtigen Beitrag erbracht, damit der Staat handlungs- und leistungsfähig bleibt. Hierfür bedanke ich mich bei den 694 Beschäftigten des Hauptzollamts Dortmund, die mit ihren vielfältigen Aufgaben zudem für den Schutz der Sozialsysteme sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz sorgen", so Iris Vermehr, Leiterin des Hauptzollamts Dortmund.

Steuereinnahmen

Neben der Einfuhrumsatzsteuer mit über 2 Milliarden Euro, die für den Import von Waren erhoben wird, waren die Verbrauchsteuern mit über 959 Millionen Euro, von denen die Stromsteuer mit knapp 442 Millionen den höchsten Anteil ausmachte, die größte Einnahmequelle. Die Kraftfahrzeugsteuer schlug mit über 377 Millionen Euro zu buche.

 Warenabfertigung

Die Zollämter Bochum, Dortmund-Ost, Flughafen (Fracht), Gelsenkirchen, Hagen, Lüdenscheid und Siegen fertigten im Jahr 2019 insgesamt über 6 Millionen Warensendungen ab. Davon wurden knapp 3,8 Millionen Warensendungen zur Ausfuhr, knapp 2,2 Millionen zur Einfuhr und knapp 136.000 Positionen zum Versand angemeldet. Für die Europäische Union wurden dabei über 200 Millionen Euro an Zöllen eingenommen.
Darüber hinaus achten die Zöllnerinnen und Zöllner nach wie vor auf die strikte Einhaltung der Verbote und Beschränkungen. Schließlich dient dies dem Schutz der heimischen Wirtschaft wie auch dem Schutz der Bevölkerung und bedrohter Pflanzen und Tiere.
In 816 Fällen wurden im Jahr 2019 bei den Zollämtern im Bezirk 41.394 Plagiate aus dem Verkehr gezogen, u.a. gefälschte elektrische und elektronische Waren, Mobiltelefone, Kleidung,Schuhe, Handtaschen, Parfüm und Armbanduhren nobler Markennamen. Der Wert der beschlagnahmten Waren lag bei über 1 Million Euro.
Eine schnelle und einfache Warenabfertigung ist das gemeinsame Anliegen von Wirtschaft und Zoll. Dazu tragen neben moderner Informationstechnik auch zahlreiche Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaft bei (zugelassene Versender/Empfänger,vereinfachte Ein- und Ausfuhrverfahren, AEO). Import- und exportorientierte Unternehmen können bei allen zollrechtlichen Abfertigungsprozessen Vereinfachungen beantragen und sich damit so den Gang zum Zollamt weitestgehend ersparen. Das spart allen Beteiligten Kosten und Zeit.
Im Jahr 2019 wurden im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund 1.965 vereinfachte Verfahren bewilligt. Beim "AEO" handelt es sich um einen durch die Zollbehörden als besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten. Kriterien für die Zuverlässigkeit sind die Einhaltung der Zollvorschriften, ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und ggf. angemessene Sicherheitsstandards. Der Statuseines "AEO" berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Seit dem 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Im Jahr 2019 erteilte das Hauptzollamt Dortmund 261 AEO-Zertifikate.

Kontrolleinheit Verkehrswege

Seit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU ist es die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) (früher: Mobile Kontrollgruppen, MKG), die das Zollrecht und nationale Bestimmungen auf der Straße und auch bisweilen Schienen durchsetzt. Die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, des Tabak- und Zigarettenschmuggels, des illegalen Handels mit geschützten Tieren und Pflanzen und die Überwachung von sonstigen Ein-, Durch- und Ausfuhrverboten im Binnenland sowie Kontrollen von Shishabars und Headshops im Rahmen der Steueraufsicht sind die Tätigkeitsschwerpunkte.
Insgesamt konnten die 14 Zöllnerinnen und Zöllner der KEV im Jahr 2019 über 102 Kilo Rauschgift, 86 LSD-Trips, 6.110 Tabletten sonstiger Betäubungsmittel, über 3,5 Liter flüssige sonstige Betäubungsmittel, 29 Joints sowie über 1,2 Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak und knapp 127 Tausend unversteuerte Zigaretten sicherstellen. Außerdem wurden 31 verbotene Waffen beschlagnahmt. Bei den insgesamt 8.547 im Jahr 2019 durchgeführten Kontrollen wurden 1.972 Strafverfahren - darunter 883 Strafverfahren bei Kontrollen von Postsendungen - und 119 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Flughafen

Der Luftverkehr in Dortmund wird in zöllnerischer Hinsicht durch die 16 Zöllner*Innen überwacht. Diese haben im vergangenen Jahr u.a. knapp 291.000 Stück Zigaretten, Zigarillos und Zigarren, über 23 Kilo Tabak, 441 Liter alkoholische Getränke und 479 Gramm Betäubungsmittel sichergestellt.

Vollstreckung

Bundesweit sind 22 Hauptzollämter befugt, nicht nur die Forderungen des Zolls selbst, sondern auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts beizutreiben.

Knapp 227.000 Vollstreckungsverfahren hatten die 127 Bediensteten der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Dortmund im Jahr 2019 zu bearbeiten. Dies entspricht einer Steigerung von über 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wurden bei einer Zunahme von fast 29 % insgesamt über 82 Millionen Euro beigetrieben.

Schwarzarbeit

Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung an den Standorten Dortmund,Gelsenkirchen, Hagen und Siegen eingesetzten 296 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Prüfungen und Ermittlungen sowie Ahndung) prüften im Jahr 2019 insgesamt 2.096 Arbeitgeber.Insgesamt konnten im letzten Jahr 5.898 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 7.195 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamtes Dortmund ergaben einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von über 29 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von über 7 %.

Die Summen der festgesetzten Geldbußen nahmen über 44% auf über 2 Millionen Euro zu.
Geldstrafen wurden bei einer Steigerung von über 14 % in einer Gesamthöhe von über 1 Million Euro verhängt.Die von den Gerichten festgesetzten Freiheitsstrafen beliefen sich auf 85 Jahre.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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