Osterfeuer jetzt anmelden
Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss Folgendes beachten: Es muss der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und es muss bis spätestens sieben Tage vor dem Abbrennen beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden. Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für...