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Ratgeber
Osterfeuer müssen angemeldet werden. Foto:Archiv

Osterfeuer jetzt anmelden

Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss Folgendes beachten: Es muss der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und es muss bis spätestens sieben Tage vor dem Abbrennen beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden. Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für...

  • Gladbeck
  • 25.02.16
Ratgeber
In Gladbeck dürfen auch in 2013 nur so genannte „Brauchtumsfeuer“ als Osterfeuer abgebrannt werden und zudem ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Osterfeuer nur nach Anmeldung

Gladbeck. Der Blick auf den Kalender gibt allerletzte Gewissheit: Das letzte März-Wochenende ist im Jahr 2013 auch gleichzeitig das Osterfest-Wochenende. Damit naht auch das Fest, das vielerorts in Gladbeck genutzt wird, um ein „Osterfeuer“ abzubrennen. Doch diese Osterfeuer unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen, die oftmals nicht berücksichtigt werden. Daher wird seitens der Stadt Gladbeck darauf aumferksam gemacht, dass Osterfeuer nur abgebrannt werden dürfen, wenn sie der Bezeichnung...

  • Gladbeck
  • 26.02.13
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