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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet | Foto: Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet
Gesetzlich Versicherte müssen ab 01. Oktober 2021 keinen gelben Ausdruck mehr an ihre Krankenkasse schicken.

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird digital: Arztpraxen übermitteln zukünftig die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) online an die Krankenkassen. Der „gelbe Schein“ auf Papier hat jedoch noch nicht vollends ausgedient, da Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, erst ab dem 01. Juli 2022 bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen können. • Vorlagepflicht bei der Krankenkasse entfälltNach Angaben des Spitzenverbandes Bund der...

  • Gelsenkirchen
  • 29.09.21
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