Brauchtumsfeuer

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Überregionales

Brauchtumsfeuer zu Ostern - Tipps und Hinweise

Das Verbrennen von Garten- und Kleingartenabfällen ist nach §14 Abfallentsorgungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind nur die regional üblichen Brauchtumsfeuer zu Ostern - in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag - und Sankt Martin, soweit ausschließlich pflanzliche Teile verwendet werden. Diese Traditionsfeuer dürfen nur zur Brauchtumspflege, aber nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung durchgeführt werden. Die Abfallentsorgungssatzung schreibt...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 24.02.16
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