Streit vor dem Verwaltungsgericht
Stadt Gladbeck klagt gegen Windrad
Die Stadt Gladbeck geht weiterhin juristisch gegen den Bau eines Windrades auf der Mottbruchhalde vor: Vor dem geplanten Start der Bauarbeiten ab dem 16. November wird die Stadtverwaltung nun einstweiligen Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen. Zuvor hatte die Gladbeck Wind GmbH, die Projekt- und künftige Betriebsgesellschaft der geplanten Windenergieanlage, die Baubeginnsanzeige bei der Stadt Gladbeck eingereicht (wir berichteten). Mit der...