Kosten der Unterkunft

Beiträge zum Thema Kosten der Unterkunft

Politik

Märkischer Kreis - Ein Mietspiegel, der soziale Spannungen fördert

"Leistungsempfänger müssen deutliche Reduzierung bei den Unterkunftskosten hinnehmen" In der Dienstagsausgabe vom 16.09.2014 berichtete Thomas Pütter vom Iserlohner Kreisanzeiger (IKZ) in dem Artikel Ein Mietspiegel der soziale Spannungen fördert über Änderungen bei der Gewährung von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis. Nachdem das Jobcenter Märkischer Kreis bereits seit Januar 2014 für „Neukunden“ lediglich geringere Kosten der Unterkunft (KDU) gewährt, und ab Juli auch „Bestandskunden“ mit...

  • Iserlohn
  • 17.09.14
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Ratgeber

Hartz-IV-Familien werden zum Umzug gezwungen

Die Hartz-IV-Ghettoisierung schreitet voran. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 betreiben die BundesreGIERungen eine Politik fortgesetzter Verelendung und Enteignung. dazu: welt.de Die Regelsätze wurden stets nach unten manipuliert, so dass von Jahr zu Jahr ein weiterer Kaufkraftverlust hinzunehmen ist. Die Preisentwicklung bei Lebensmitteln und Strom wurde nicht einmal ansatzweise angepasst. Verelendung und Enteignung mag stark klingen, trifft aber die Wirklichkeit, wenn man bedenkt...

  • Iserlohn
  • 23.03.14
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Politik

Hartz IV - Hilfeempfänger bangen um ihr Heim

Mit einem eigens in Auftrag gegebenen Konzept hat nun auch der Märkische Kreis die Angemessenheits-Richtlinien für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII neu definiert und die Mieten drastisch eingeschränkt. Wie viele Leistungsberechtigte nach den neuen Kriterien „zu teuer“ wohnen, ist derzeit noch nicht bekannt. Dies berichtet die WAZ vom heutigen Tage Das "Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" liegt zur Einsicht...

  • Iserlohn
  • 25.01.14
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Ratgeber

Fristablauf droht: für 2012 müssen jetzt Überprüfungsanträge gestellt werden

Das Hartz IV/Sozialhilfesonderrecht sagt, dass sog. Überprüfungsanträge nach § 44 Abs. 1, 4 SGB X entgegen dem allgemeinen Sozialrecht mit vier Jahren nur ein Jahr rückwirkend wirken (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 116a S. SGB XII). Allerdings wirkt das Jahr von Beginn des Jahres an, in dem der Antrag gestellt wird, also ein jetzt gestellter Antrag wirkt auf den Jan. 2013 und von da aus auf Jan. 2012 zurück. Der Überprüfungsantrag findet immer dann Anwendung, wenn Bescheide bestandskräftig sind und...

  • Iserlohn
  • 08.12.13
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