Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
Seit Januar 2024 leiten die Jobcenter Kostensenkungsverfahren ein

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"Ab Januar werden die Jobcenter dazu übergehen, wieder verstärkt sog. Kostensenkungsverfahren einzleiten. Für viele Bezieher des Bürgergeldes bedeutet dies, sich mit der Leistungsbehörde wieder auseinanderzusetzen.
Nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern diese als „angemessen“ beurteilt werden. Diese Prüfung hat für die Mietkosten einerseits und die Heizkosten andererseits getrennt zu erfolgen, wobei bei Anwendung einer Gesamtangemessenheitsgrenze nach Absatz 10 die Heizkosten im gleichen Umfang zu berücksichtigen sind wie bei einer getrennten Prüfung."

Bürgergeld: Ab Januar 2024 leiten die Jobcenter Kostensenkungsverfahren ein

Besonderheiten im Märkischen Kreis

Nach der Rechtsprechung des LSG NRW dürfen nur diejenigen "Konzepte" angewendet werden, die schlüssig sind. Ein ungeprüftes und sozialrechtlich unbestätigtes Konzept ist bis auf Weiteres nicht anwendbar. Bis dahin sind die Vorgaben des § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag anzuwenden.
Urteil: LSG NRW, 23.06.2022, L 6 AS 120/17

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Das wissen alle Verantwortlichen im Märkischen Kreis, zumindest müssten sie es wissen. 

Trotzdem veröffentlich die Geschäftsführerin des Jobcenter Märkischer Kreis auf der firmeneigenen Seite Mietobergrenzen, die bis auf weiteres gar nicht angewendet werden dürfen:
Geld zum Wohnen - Werte ab 01. Januar 2024    

Die zugrunde liegenden Daten veröffentlicht der Märkische Kreis auf der kreiseigenen Seite als:  Fortschreibung 2023 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2021 
- Bericht vom 27.09.2023

Unter einer arglistiger Täuschung wird eine vorsätzliche Irreführung verstanden, die durch bewusste Falschangabe oder dem Verschweigen wahrer Tatsachen aufrechterhalten wird, obwohl Aufklärungspflicht besteht. 

Die Veröffentlichung sozialrechtlich unbedeutsamer Mietobergrenzen könnte im Märkischen Kreis als arglistige Täuschung bewertet werden, da sie dazu dient Sozialleistungsberechtigte zu berauben.

Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter

In meinem Beitrag vom 12.12.2023 Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen)
habe ich die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zugrundegelegt und festgestellt, dass der Märkische Kreis bei den tatsächliche und anerkannte KdU im Märkischen Kreis 2015-2023    
eine Differenz von 16.351.762,22 € zu erklären hat.

Ein nicht unerheblicher Teil der Vermögensschäden beruht vermutlich auf vorsätzlicher Täuschung über gesetzliche  Mietobergrenzen.

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Wie können Sie sich wehren?

Jede Aufforderung zur Mietsenkung berechtigt zum Widerspruch. Jeder Widerspruchsbescheid zur Klage.

Beantragen Sie beim Jobcenter die Übersendung oder Nennung des "aktuellen schlüssigen Konzepts". Das ist möglich.
Beantragen Sie weiterhin die Übersendung des sozialgerichtlichen Urteils über die Bestätigung der Schlüssigkeit des aktuellen Konzeptes.  Das ist unmöglich, weil ein solches Urteil aktuell nicht vorliegt.

Die Anwendung der Vorgaben des Märkischen Kreises ist bis auf Weiteres nicht möglich.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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