Regelungen

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Ratgeber
Seit dem 1. Januar wird durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt. | Foto: Archiv

Kreis Kleve stellt auf Antrag entsprechende Bescheinigungen aus
Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung ab 2021

Seit dem Jahreswechsel gelten für Menschen mit Behinderungen neue Regelungen im Steuerrecht. So wurde der Zugang zu Ermäßigungen bei der Steuererklärung erleichtert und vereinfacht. Seit dem 1. Januar wird durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt. Bei Bedarf und auf Antrag kann für Behinderungen mit einem...

  • Kleve
  • 24.01.21
  • 1
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