Milde Strafe für Kindesmissbrauch
18 Monate auf Bewährung gab es für zwei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern für einen 60-jährigen Selmer am Amtsgericht. Schon bei den ersten Fragen des Richters ließ sich erahnen, was später eine Gutachterin bestätigte: Der Angeklagte, der sein eigenes Geburtsdatum nicht auswendig konnte und mit einem Betreuer vor Gericht erschien, ist vermindert schuldfähig. Dies und die Tatsache, dass der Selmer die Taten einräumte und bedauerte sowie versprach, nichts mehr mit Kindern anzustellen,...