Sondergenehmigung

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Überregionales
Kuriose Situation in Gladbeck-Ost: Offiziell dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 5,5 Tonnen die Voßstraße-Brücke nicht nutzen - ausser die schweren Linienbusse, für die die Stadt Gladbeck eine (befristete) Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

5,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht: Linienbusse fahren in Gladbeck mit Sondergenehmigung über marode Brücke

Die Beschilderung ist eindeutig: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5,5 Tonnen dürfen die Eisenbahnbrücke an der „Voßstraße“ in Gladbeck-Ost nicht nutzen. Und dennoch rollen die VESTISCHEN-Linienbusse über das in die Jahre gekommene Bauwerk. „Wir sind durch Anrufe von Bürgern aufmerksam geworden. So etwas kann doch nicht wahr sein. Wird hier mit der Sicherheit von Bus-Fahrgästen gespielt?“ fragen sich auch Gerd Dorka (DKP) und Dieter Planenberg (BIG) von der...

  • Gladbeck
  • 29.07.14
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