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Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen von allen ab 14 Jahren in Bussen und Bahnen FFP2 Masken oder KN95 Masken getragen werden. | Foto: DSW21

Fahrgäste von DSW 21 müssen seit 24.4. eine FFP2- oder KN95/N95-Maske tragen
Neues Gesetz hat Maskenpflicht in Bussen und Bahnen verschärft

Seit Samstag, 24. April, müssen alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. So genannte OP-Masken sind vorübergehend nicht mehr erlaubt. Darauf weist das Verkehrsunternehmen DSW21 hin. Hintergrund ist das Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, das eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ vorschreibt. Sie tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten an drei aufeinander folgenden...

  • Dortmund-City
  • 29.04.21
  • 1
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