Stiller Feiertag

Beiträge zum Thema Stiller Feiertag

Überregionales

Ein Fest im Wandel der Zeit

Das Osterfest ist vorüber. Ein Fest, das auch in Gladbeck im Laufe der Zeit einen Wandel erfahren hat. Für die meisten Gladbecker bedeutet Ostern heute doch lediglich zwei arbeitsfreie Tage, die nicht das Urlaubstage-Konto belasten. Den Gang zu den Gottesdiensten sparen sich die meisten Bürger, ziehen ein opulentes Mittagsmahl in einem Restaurant oder auch eine mehrtägige bis zu zwei Wochen dauernde Reise vor. Und bei der beliebten Ostereier-Suche gibt es keine selbst gefärbten Eier mehr....

  • Gladbeck
  • 18.04.17
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Ratgeber
Deutliche Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen bringt das "Sonn- und Feiertagsrecht NRW" für Gründonnerstag und Karfreitag mit sich.

Deutliche Einschränkungen durch das "Sonn- und Feiertagsrecht NRW"

Gladbeck. In Anbetracht des bevorstehenden Osterfestes macht das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck jetzt nochmals auf die besonderen Vorschriften nach dem „Sonn- und Feiertagsrecht NRW“ aufmerksam. So ist der Karfreitag ein „stiller Feiertag“, an dem viele Veranstaltungen untersagt sind. Dies gilt unter anderem für Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Volksfeste, den Betrieb von Freizeitanlagen, den Betrieb von Spielhallen (auch Wettannahmen)...

  • Gladbeck
  • 25.03.13
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