Verbraucherschutz

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Ratgeber
Damit der Traumurlaub kein Horrortrip wird, sollte man das aktuelle Reiserecht im Hinterkopf behalten. (Symbolbild)
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Vorsicht beim Reiserecht: Das hat sich seit dem 1. Juli geändert

Wenn einer eine Reise tut, dann will er was erleben - und das muss nicht immer etwas Gutes sein. Wenn nach der Pauschalreise nur Frust und Ärger bleibt, kann der Reisende oft nachträglich Geld zurückfordern. Allerdings gelten seit dem 1. Juli neue Regeln - und die sind nicht nur zum Vorteil der Kunden. Gibt’s vor oder während einer Reise Pannen, Mängel oder geht der Veranstalter Pleite, sind Pauschalreisende meist abgesichert: Urlauber können etwa den Reisepreis mindern oder bekommen über die...

  • Gladbeck
  • 03.07.18
  • 4
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