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Bundessozialgericht: Die Tilgung von Mietkautionen aus der Regelleistung ist rechtswidrig

In seinem Newsletter 18/2015 vom 18.07.2015 berichtete Harald Thomé über eine neue BSG-Entscheidung. Die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen im SG B II Bezug ist unzulässig Das BSG hat mit Beschluss vom 29.06.2015, B 4 AS 11/14 R die Aufrechnungen von Mietkautionen für unzulässig erklärt. Da im entsprechenden Klageverfahren der Kläger kurz vor dem Beschluss gestorben ist, konnte dieser Sachverhalt nur in einer Entscheidung über die Anwaltskosten geklärt werden. Auch wenn es sich „lediglich“ um...

  • Iserlohn
  • 01.08.15
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