Wichtige Änderungen rund um die Gesundheit, die 2020 in Kraft treten
Verbot von Mentholzigaretten und Masern-Impfpflicht

Mentholzigaretten dürfen ab 20. Mai 2020 nicht mehr verkauft werden. Foto:  Foto: Martin Büdenbender / Pixabay
  • Mentholzigaretten dürfen ab 20. Mai 2020 nicht mehr verkauft werden. Foto: Foto: Martin Büdenbender / Pixabay
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2020 treten viele Änderungen in Kraft: Von der Masern-Impfpflicht über Apps vom Arzt bis hin zum Verbot von Mentholzigaretten reichen die Neuerungen, die viele Menschen betreffen. Während einige große mediale Aufmerksamkeit erfuhren, sind andere bislang wenig bekannt. Eine Übersicht.

Verbot von Mentholzigaretten

Ab 20. Mai gibt es keine Mentholzigaretten mehr zu kaufen. Grund ist die EU-Tabakrichtlinie, die festlegt, dass keine Aromen den Geschmack von Tabak überdecken dürfen.

Mehr Sprechstunden

Niedergelassene Ärzte müssen ab 1. Januar mehr Sprechstunden für Kassenpatienten anbieten – statt bisher 20 Stunden pro Woche sind es künftig mindestens 25 Stunden.

Neue Aufgaben für Servicenummer

Die Notdienstnummer 116117 bekommt weitere Aufgaben: Neben der Vermittlung von Terminen bei Fachärzten innerhalb einer Vier-Wochen-Frist sind sie nun verpflichtet, auch Termine zu Haus- und Kinderärzten zu vermitteln - auch für U-Untersuchungen innerhalb der Vier-Wochen-Frist. Darüber hinaus vermitteln die Servicestellen Patienten in Akutfällen nun auch an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder Krankenhäuser.

Höhere Gebühren im Notdienst

Der Notdienstzuschlag bei der Ausgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln durch Apotheken wird erhöht: Statt bisher 16 Cent sind dann 21 Cent pro rezeptpflichtigem Arzneimittel bei der Ausgabe im Rahmen der Notdienstzeiten zu zahlen.

Apps auf Rezept

Blutzuckerwerte dokumentieren, Tagebücher über Symptome führen oder bei Migräne oder Schwangerschaften mit Verhaltensempfehlungen unterstützen: Voraussichtlich ab dem zweiten Quartal werden Ärzte ihren Patienten Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen können. Verschrieben auf Kosten der Krankenkasse – so ist es im Digitale-Versorgungs-Gesetz geregelt.

Masern-Impfpflicht

Ab 1. März müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, bevor der Nachwuchs in eine Kita, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird. Auch alle Mitarbeiter dieser Einrichtungen – also etwa Erzieher und Lehrer – sowie Tagesmütter, die nach 1970 geboren sind, müssen gegen Masern geimpft sein. Eltern, deren Kinder vor dem 1. März bereits in der Schule sind oder eine Kita besuchen, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Diese Frist gilt auch für das Personal in diesen Einrichtungen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Nutriscore

Mit einem Nährwert-Logo in Ampelfarben können Lebensmittelhersteller ab 2020 freiwillig Auskunft geben, wie gesund das Fertiggericht ist. Der Nutri-Score signalisiert auf einer fünfstufigen Skala – vom grünen A bis zum roten E – wie der ernährungsphysiologische Wert eines Lebensmittels einzuordnen ist.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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