Lammerts Doktortitel nicht in Gefahr: Ruhr-Universität schließt Plagiatsprüfung ab

Foto: Stadtspiegel-Archiv

Die Ruhr-Universität Bochum wird kein Verfahren zur Aberkennung des Doktorgrades von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert eröffnen. Das beschloss das Rektorat der Hochschule auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung der Konkretheit und Bedeutung der erhobenen Plagiatsvorwürfe. In der Dissertation finden sich zwar vermeidbare Schwächen in den Zitationen, die aber den Verdacht des Plagiats oder der Täuschung keineswegs rechtfertigen.

Kein wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Entscheidung der Universität gründet sich auf eine ausführliche Analyse der einzelnen vorgebrachten Vorwürfe durch den Ombudsmann, eine juristische Prüfung der sich aus den beanstandeten Passagen ergebenden Sachverhalte und eine davon unabhängige Prüfung der Vorwürfe durch den externen Sachverständigen Prof. Dr. Jürgen Kocka, Sozialhistoriker und langjähriger Präsident des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Hinsichtlich der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bewertet der Gutachter, ebenso wie der Ombudsmann der Ruhr-Universität Bochum, die
nachweislichen Fehler in der Dissertation von Dr. Norbert Lammert als handwerkliche Schwächen. In seinem Gutachten betont Prof. Kocka die begrenzte Bedeutung der beanstandeten Passagen in Bezug auf die wissenschaftliche Gesamtleistung der Dissertation. Die durch den anonymen
Hinweisgeber erhobenen Plagiatsvorwürfe begründen keinen hinreichenden Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.

Prüfung nach den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis

Im Juli 2013 hatte ein anonymer Hinweisgeber dem Bundestagspräsidenten Plagiate in seiner Dissertation aus dem Jahr 1975 vorgeworfen. Am 29. Juli 2013 bat Norbert Lammert den Rektor um unabhängige Prüfung. Mit der Prüfung der Vorwürfe wurde unverzüglich der Ombudsmann der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Ulf Eysel, beauftragt. Die Universität folgte damit ihren Regeln zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis und den entsprechenden bundesweit
anerkannten Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Der Ombudsmann hat dem Rektorat seinen Bericht Ende Oktober vorgelegt.

Autor:

Holger Crell aus Wattenscheid

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