Neues Ladenöffnungsgesetz: Nachteinkauf möglich

Das von der Landesregierung überarbeitete Ladenöffnungsgesetz tritt am
Samstag (18. Mai) in Kraft. Neu ist unter anderem, dass Verkaufsstellen samstags von 0 bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen.
Eine weitere wesentliche Neuerung des Gesetzes beinhaltet, dass Bäckereien und Blumenläden nun am Pfingstsonntag, Ostersonntag und am ersten Weihnachtstag für die Dauer von fünf Stunden öffnen dürfen.
An dem jeweils auf diese Tage folgenden zweiten Feiertag bleibt die Verkaufsstelle dann geschlossen.

Autor:

Lauke Baston aus Wattenscheid

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